Party nur für Geimpfte? Das fordern Clubs in Hamburg vom Senat
Seit gut einer Woche kann in Hamburg das 2G-Modell angewendet werden. Damit ist auch in Clubs das Tanzen ohne Abstand möglich, allein die Maskenpflicht und die Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen. Das Clubkombinat Hamburg hat jetzt Forderungen an den Senat gestellt, mit denen das Optionsmodell wirtschaftlicher werden kann.
Die Gesundheit der Gäste und der Angestellten soll dabei weiterhin kompromisslos geschützt werden, so das Clubkombinat. Es fordert zunächst, dass die Maskenpflicht für Tanzveranstaltungen in Innenräumen aufgehoben wird, wie es beispielsweise in Berlin und Baden-Württemberg schon der Fall ist. Die Kapazitätsgrenzen sollten außerdem gelockert werden, so der Interessenverband.
Clubkombinat Hamburg stellt Forderungen an den Senat
Aktuell sind in Innenräumen beim 2G-Modell nur 150 Personen erlaubt, in Berlin sind es zum Vergleich 1000 Personen. Zusätzlich steigt in der Hauptstadt in Clubs mit maschineller Belüftung die Personenkapazität auf 2000. Deshalb sollen individuelle Lüftungslösungen der Clubs in Hamburg stärker berücksichtigt werden, so das Clubkombinat.
Zwischen Konzerten und Tanzveranstaltungen solle der Senat zudem nicht mehr unterscheiden. Eine genaue Abgrenzung sowie Kontrollen seien nicht möglich, so die Begründung. Bei Konzerten gilt in Innenräumen nicht etwa die Kapazität von 150 Personen wie bei den Tanzveranstaltungen, sondern von 1300 Personen.
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Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, solle mit PCR-Tests eine Ausnahme von der 2G-Regel geschaffen werden, so eine weitere Forderung. Das Clubkombinat spricht sich zudem dafür aus, dass die Kosten für PCR-Tests bei Kulturveranstaltungen übernommen werden.
„Unsere Aufgabe als Kulturereignisschaffende ist es, Menschen zusammenzubringen, anstatt weiter zu spalten“, so Felix Stockmar, Vorstandsmitglied des Clubkombinats. Die Forderungen an den Hamburger Senat kommentiert er mit der gesellschaftlichen Bedeutung von gemeinsam erlebter Kultur: „Gesellschaftliche, soziale und kulturelle Teilhabe muss für alle Menschen offenstehen und darf nicht weiter vom Impf- oder Genesungsstatus abhängen.“