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Pflicht nicht nachgekommen: E-Scooter sorgen in Hamburg für Ärger – Strafe für Anbieter

Sie sollen in Hamburg für mehr Mobilität sorgen – doch jetzt wurden einige E-Scooter erst einmal stillgelegt! Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat mehrere Fahrzeuge vom Anbieter „Bird“ aus dem Verkehr gezogen, weil die Roller keine Kennzeichen haben.

Die sind allerdings Pflicht. Dennoch sind im Stadtpark mehrere Elektroroller ohne Nummernschild zu finden. Dafür sind die E-Scooter am Dienstag vom Amt mit leuchtend roten Zetteln versehen worden.

Hamburg: E-Scooter nicht mehr für den Verkehr zugelassen

„Dieses nicht mehr zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug wurde hier widerrechtlich abgestellt und ist unverzüglich zu entfernen“, heißt es in dem amtlichen Schreiben. Die Roller dürfen ohne gültiges Kennzeichen demnach auch nicht an anderer Stelle auf öffentlichen Wegen und Plätzen sowie in Grün- und Erholungsanlagen abgestellt werden.

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Der Fahrzeughalter, also das Unternehmen, erhält jetzt ein Bußgeld. Und das, so heißt es in dem Schreiben, kann bei Verstößen gegen das Abfallrecht bis zu 100.000 Euro betragen! So teuer wird’s dann allerdings doch nicht. „Auf dem roten Zettel wird das höchstmögliche Bußgeld angegeben“, sagt ein Sprecher vom Bezirksamt Hamburg-Nord.

Diese roten Zettel wurden an den E-Scootern angebracht.

Diese roten Zettel wurden an den E-Scootern angebracht.

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Bonacker

Hamburg: Diese Strafe muss der E-Scooter-Anbieter zahlen

Sollte der Eigentümer seine Fahrzeuge binnen eines Monats selbst entfernen, wird lediglich ein Verwarngeld von 25 Euro pro Fahrzeug fällig. „Im Wiederholungsfall droht jedoch ein Bußgeld, welches sich in einer Höhe zwischen 50 und 150 Euro bewegen würde“, so der Sprecher. Hinzu käme gegebenenfalls eine Gebühr in Höhe von mindestens 100 Euro für eine unerlaubte Sondernutzung.

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Die MOPO konfrontierte das Unternehmen „Bird“ mit dem E-Scooter-Problem. Ein Sprecher erklärt, dass es sich bei den Halterungen der Kennzeichen-Plaketten um modulare Bauteile handelt. „Leider bringt dies das Risiko mit sich, dass die Halterungen der Versicherungsplakette von Dritten mutwillig beschädigt beziehungsweise entfernt und auch bei der Nutzung der Scooter beschädigt werden können“, sagt er. 

Hamburg: E-Scooter-Firma erklärt fehlende Kennzeichen

Bei den Rollern im Stadtpark müsse das Unternehmen von einer mutwilligen Entfernung der Versicherungsplaketten ausgehen. Die Fahrzeuge seien jedenfalls alle entsprechend der sogenannten Elektrokleinstfahrzeugeverordnung versichert und für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen.

„Wir stellen ausschließlich Fahrzeuge mit Versicherungsplakette im öffentlichen Raum zur Verfügung“, betont der Sprecher. Die Roller sollen jetzt schnellstmöglich entfernt und mit Kennzeichen ausgestattet werden.

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