„Pimmel-Gate“: Twitter-Nutzer beleidigt Innensenator – Hausdurchsuchung!
Innensenator Andy Grote (SPD), ein Pimmel und eine Hausdurchsuchung: Ein Twitter-Nutzer hat am Mittwoch öffentlich gemacht, dass am frühen Morgen seine Wohnung von sechs Beamten durchsucht worden sei. Grund für die Durchsuchung: Er soll den Hamburger Innensenator als „Pimmel“ beleidigt haben.
„Heute morgen um 6 Uhr gab es eine Hausdurchsuchung. 6 Beamt*innen in der Wohnung. Gesucht wurde das Gerät, mit dem ‚du bist so 1 Pimmel‘ unter einen Tweet von Andy geschrieben wurde. Sie wissen, dass zwei kleine Kinder in diesem Haushalt leben. Guten Morgen, Deutschland“, echauffierte sich der Betroffene auf Twitter.
Grote verurteilt Schanzen-Partys – und wird beleidigt
Die Vorgeschichte: Andy Grote hatte Ende Mai auf Twitter feiernde Menschen im Schanzenviertel angesichts der Corona-Krise als „ignorant“ verurteilt. Zahlreiche Menschen hielten ihm daraufhin seinen eigenen, nicht coronakonformen Umtrunk vor. Ein User mit dem Namen „ZooSt.Pauli“ ging im wahrsten Sinne unter die Gürtellinie und schrieb: „Du bist so 1 Pimmel“.
Monate später hat das Ganze ein Nachspiel. Die Polizei bestätigte der MOPO die morgendliche Durchsuchung, will sich aber nicht weiter im Detail zu laufenden Ermittlungen äußern. „Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Hamburg einen Durchsuchungsbeschluss erlassen, welcher heute Morgen in der Bernhard-Nocht-Straße vollstreckt wurde“, hieß es. Ziel sei es gewesen, festzustellen, wer konkret Zugriff auf den Twitter-Account hatte, von dem die Beleidigung veröffentlicht wurde. Der Twitter-Account gehört zu einer Kneipe auf St. Pauli und trägt den Namen „ZooStPauli“.
Hamburg: Hausdurchsuchung nach „Pimmel“-Beleidigung
Beleidigungen sind justiziabel, auch wenn sie den Innensenator treffen. Dass aber angesichts maßloser Onlinehetze bis hin zu Morddrohungen ein vergleichsweise harmloses „Pimmel“ einen Polizeieinsatz auslöst, sorgte im Netz für erhebliche Irritationen. Gar eine Sonderbehandlung bei der Strafverfolgung für prominente Politiker:innen witterten einige User unter dem Tweet, der tausendfach geteilt wurde.
Grote will sich nicht zum #pimmelgate äußern
Hat Grote persönlich die Beamten losgeschickt? Beleidigung ist ein Antragsdelikt, das heißt: Die Polizei wird nur aktiv, wenn der Beleidigte Anzeige erstattet. Allerdings können Beleidigungen von Politikern auch ohne direkte Anzeige verfolgt werden, wenn die Strafverfolgungsbehörden ein öffentliches Interesse erkennen.
Äußern zu dem konkreten Fall will sich der Innensenator nicht. Aus der Innenbehörde ist lediglich zu hören, dass „Beleidigungen und Hass ein ernsthaftes Problem“ seien. Außerdem seien Strafverfolgungsbehörden zunehmend gefordert und es bräuchte einen hohen Aufwand, dem Hass im Netz hinterher zu spüren.
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Die Polizei verweist darauf, dass „im Deliktsbereich strafbarer Beleidigungen im Internet regelhaft Durchsuchungen vorgenommen werden“. In diesem Jahr sei bereits eine mittlere zweistellige Zahl von Durchsuchungsbeschlüsse in diesem Bereich vollstreckt worden. Beim #pimmelgate lief also alles nach Vorschrift.
In den sozialen Medien sorgt der Einsatz für große Diskussionen. Der Hashtag #PimmelGrote war am Mittwochnachmittag der Top-Trend bei Twitter.