Eine Aufnahmeeinrichtung in Rahlstedt (Archivbild).

Eine Aufnahmeeinrichtung in Rahlstedt (Archivbild). Foto: picture alliance/dpa/Bodo Marks

Platz für Hunderte Flüchtlinge: Neues Hamburger Abschiebezentrum vor Eröffnung

Um die Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern in andere EU-Länder zu erleichtern, will Hamburg in Kürze ein sogenanntes Dublin-Zentrum in Betrieb nehmen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verschicke aktuell die ersten Bescheide an betroffene Flüchtlinge, wonach eine Ausreise in den für sie zuständigen EU-Mitgliedsstaat rechtlich und tatsächlich möglich ist, erklärte der Sprecher der Hamburger Innenbehörde, Daniel Schaefer. Sie erhalten dann so gut wie keine Leistungen mehr und müssen in das neue Zentrum in Hamburg-Rahlstedt ziehen.

Asylbewerber, die bereits in einem anderen EU-Land um Schutz nachgesucht haben, können nach der Dublin-III-Verordnung in diesen für sie zuständigen Staat zurückgebracht werden. Allerdings geht das nur in den ersten sechs Monaten nach ihrer Einreise. Nach einem Bericht des „Abendblatts“ hat die Innenbehörde in der Nähe der bestehenden Erstaufnahmeeinrichtung im Stadtteil Rahlstedt eine leerstehende Halle als „Dublin-Zentrum“ hergerichtet. Dort sollen bis zu 300 Menschen für wenige Wochen untergebracht werden können.

Datum für Eröffnung steht noch nicht fest

Die ersten Betroffenen sollen einziehen, sobald die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge rechtskräftig geworden sind und die Modalitäten für die Rücküberstellung in den zuständigen EU-Staat feststehen, erklärte Schaefer. Ein genaues Datum konnte er nicht nennen. Das Land Brandenburg hat für den 1. März ebenfalls die Inbetriebnahme einer solchen Einrichtung in Eisenhüttenstadt angekündigt.

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Im vergangenen Jahr wurden aus Hamburg 373 Asyl- und Schutzsuchende in ihr Herkunftsland abgeschoben und 316 in einen Drittstaat, also in der Regel ein EU-Land, wie der Senat in seinem Lagebild Flüchtlinge erklärte. 304 Mal scheiterte eine Abschiebung. In der Hälfte der Fälle lag es daran, dass die Ausreisepflichtigen von den Beamten nicht angetroffen wurden (145) oder untergetaucht waren (8). 26 leisteten erfolgreich Widerstand, 19 Betroffene waren krank. In 61 Fällen fehlten ebenfalls abzuschiebende Familienmitglieder. (dpa)

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