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Plexiglas, Plane, Klebeband: So werden Verkäufer jetzt geschützt – ver.di fordert mehr

In so manchen Apotheken und Supermärkten sprechen Kunden derzeit gegen Plastikfolien und Plexiglas. Und auch in Restaurants versucht man sich in Zeiten von Corona an verschiedensten Konzepten, um die Verkäufer vor einer Infektion zu schützen. Momentan ist das noch freiwillig, die Gewerkschaft Ver.di Hamburg fordert nun konkrete Maßnahmen.

In Hamburg hat der Edeka im Ottenser Mercado bereits Plastikfolien zwischen Kunden und Kassierern aufgebaut. Ein gewöhnungsbedürftiger Anblick. Zudem wurden auf dem Boden mit Klebeband Sicherheitsabstände für die Kunden markiert. Der MOPO gegenüber berichtet eine Mitarbeiterin: „Das ist eine Eigenkreation von uns. Die Klebestreifen sollen die Kunden auf Abstand halten, weil sich sonst manche trotzdem in den Nacken husten.“

Auch in der Hamburger Apotheke am Mühlenkamp wird jetzt hinter Plexiglas gearbeitet.

Auch in der Hamburger Apotheke am Mühlenkamp schützt man sich mit Plexiglas.

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Irina Rotgans

Aus dem selben Anlass haben manche Apotheken in Kiel bereits seit Montag Plexiglasscheiben zum Schutz des Personals aufgestellt, zum Beispiel in der Hof-Apotheke. Kunden hätten sich schnell daran gewöhnt, heißt es von dort. Auch in der Lornsen-Apotheke im Stadtteil Ravensberg wurden solche Schutzbarrieren errichtet. In Ravensberg hat ein Burger-Restaurant jetzt auch eine Pick-Up-Station eingerichtet. Dort können Kunden ihr bestelltes Essen an einem Fenster abholen. In Hamburg wird seit Mittwoch auch in der Apotheke am Mühlenkamp hinter Plexiglas gearbeitet.

Mitarbeiter Andre stellt für Abholerin Vivian eine Tüte mit bestelltem Essen auf einen Tisch.

Mitarbeiter Andre stellt für Abholerin Vivian eine Tüte mit bestelltem Essen auf einen Tisch. Das Kieler Burgerrestaurant hat eine Abholstation eingerichtet.

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dpa

Viele Geschäfte müssen in den kommenden Wochen vorläufig geschlossen bleiben – zumindest für Kunden vor Ort. Online-Versand ist beispielsweise noch erlaubt. Von den Schließungen sind auch viele Restaurants betroffen. Essen darf nur noch unter bestimmten Bedingungen serviert werden, die Ausgabe für Bestellungen oder zur Mitnahme bleibt jedoch weitestgehend verschont. Die Geschäfte, die weiterhin geöffnet sind, dürfen jetzt sogar an Sonn- und Feiertagen ihre Waren verkaufen.

Ver.di Hamburg fordert verbindliche Maßnahmen

Ein Problem für Ver.di Hamburg, denn dort sieht man darin „eine erhebliche Belastung für das Verkaufspersonal“ und fordert deshalb den Senat auf, „auch an den Schutz der Beschäftigten im Einzelhandel zu denken.“ Heike Lattekamp, Fachbereichsleiterin Handel bei ver.di Hamburg sagt dazu: „Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz erlaubt bereits jetzt eine Öffnung von Montag, 6 Uhr, bis Samstag, 24 Uhr. Wir sind der Meinung, dass das zurzeit ausreicht, um die Bevölkerung zu versorgen. Die Belastungsgrenze ist bei den Kolleg*innen im Einzelhandel bereits jetzt überschritten.“ Dabei ist jedoch anzumerken, dass der zusätzliche Verkaufstag auch dafür sorgen soll, dass sich das Kundenaufkommen auf mehr Tage verteilen kann.

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Ver.di fordert, Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten verbindlich zu regeln. Wer in den weiterhin geöffneten Geschäften arbeitet, soll ebenfalls Anspruch auf eine Notfallbetreuung der Kinder bekommen. Außerdem sollen Arbeitgeber ihre Beschäftigten vor Übergriffen schützen, verbindliche Abstandsregelungen im Geschäft einführen, ausreichend Entlastung durch Pausen und freie Tage ermöglichen, Plexiglas- oder Folienwände einbauen sowie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz bereitstellen.

Berthold Bose, ver.di Landesbezirksleiter, appelliert: „Wir können alle beim Einkaufen selbst sehen, dass viele Arbeitgeber den Schutz der Beschäftigten noch nicht als Aufgabe erkannt haben. Hygiene und Abstandsregelungen kommen zu kurz, dazu kommen hunderte Kontakte am Tag, wachsende Nervosität und Unsicherheit. Der Senat hat mit der Verordnung zur Sonntagsöffnung die Relevanz der Beschäftigten im Einzelhandel für die Daseinsvorsorge festgestellt. Nun muss er auch die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen, damit die Kolleg*innen nicht reihenweise erkranken.“ (dpa/lno/mp)

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