Hamburgs Innensenator Andy Grote SPD) will die Cannabis-Legalisierung in der von der Ampel geplanten Form verhindern.
  • Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD)
  • Foto: dpa | Daniel Löb

„Wird die Situation verschlechtern“: Darum wehrt sich Hamburg gegen legales Kiffen

Für Hamburgs Innensenator Andy Grote ist die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgesehene Cannabis-Legalisierung in der geplanten Form kontraproduktiv. Die Lage werde dadurch nicht besser, sondern schlechter. Aus seiner Sicht soll der Bundesrat einschreiten.

„Wir sehen in dem aktuellen Gesetzentwurf vor allem das Risiko, dass der illegale Handel mit seinen zum Teil schwerstkriminellen Strukturen im Hintergrund gerade nicht eingedämmt würde“, sagte SPD-Politiker Andy Grote in einem Interview der „Welt am Sonntag“. Er führte dabei zwei Gründe an: „Der Wirkungsgrad beziehungsweise Wirkstoffgehalt bei legalem Cannabis ist gesetzlich reduziert. Zudem wird legal hergestelltes Cannabis wegen der zahlreichen gesetzlichen Vorgaben absehbar teurer sein als illegales.“

Grote kritisiert Cannabis-Gesetz: „Zum Teil praxisfern“

Der vom Bundeskabinett bereits auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Volljährige soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden.

Privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden dürfen. In sogenannten Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen – pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied. Bei 18- bis 21-Jährigen sollen es bis zu 30 Gramm im Monat mit einem maximalen Gehalt von zehn Prozent an Tetrahydrocannabinol (THC) sein dürfen, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung. Inkrafttreten sollen die Regelungen Anfang 2024.

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Sollte das Gesetz so beschlossen werden, gehe das Landeskriminalamt Hamburg davon aus, dass der illegale Cannabis-Handel weiterhin sehr attraktiv bleibe und eher noch zunehmen werde, sagte Grote. „Hinzu kommt, dass die kleinteiligen gesetzlichen Vorgaben zu Anbau, Handel und Konsum zum Teil sehr praxisfern sind und einen ganz neuen umfangreichen Überwachungsapparat und damit einen deutlich höheren Aufwand bei der Polizei erfordern würden.“

Das Gesetz werde die Erwartungen nicht erfüllen. „Im Gegenteil, es wird die Situation verschlechtern“, sagte Hamburgs Innensenator.

Cannabis-Legalisierung: Hamburg will mehr Beteiligung der Länder

Um konkret gegen die Pläne vorgehen zu können, möchte Grote das bislang nur als „Einspruchsgesetz“ in den Bundesrat eingebrachte Regelwerk in ein „Zustimmungsgesetz“ umwandeln, damit die Länderkammer ein gewichtigeres Wort mitzureden hat. Bei einem „Einspruchsgesetz“ kann der Bundestag den Einspruch des Bundesrates überstimmen. Bei einem Zustimmungsgesetz kann ein endgültiges „Nein“ der Bundesländer ein Gesetz stoppen.

„Wir sind der Meinung, dass die Zustimmung des Bundesrates notwendig ist und die Länder deutlich intensiver mitbestimmen müssten“, sagte Grote. Diesen Standpunkt werde Hamburg im Bundesrat deutlich machen. (dpa/mp)

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