Noch mehr 2G und sogar 2G Plus: Das gilt ab Samstag in Hamburg
Hamburg verschärft ab Samstag die 2G-Regeln. Die verkündete der Senat jetzt mit Hinblick auf die steigenden Infektionszahlen und die dramatische Corona-Lage im Süden Deutschlands. Die Mopo zeigt auf, was sich bald für Ungeimpfte und Kinder ändert.
„Wir sehen ja, was im Süden Deutschlands los ist und wir würden uns diese Situation gern in Hamburg ersparen“, so Senatssprecher Marcel Schweitzer. Da die Hospitalisierungsinzidenz in Hamburg mit 1,57 tagesaktuell noch unter jeglichem Schwellenwert liegt, sei man noch vor der Lage und wolle das Gesundheitssystem schützen. Aber die Entwicklung bundesweit zwinge Hamburg auch, ein stückweit mitzugehen, um keinen „Flickenteppich“ in wichtigen Bereichen zu haben. Folgendes ändert sich ab Samstag:
Hamburg weitet 2G aus: Das ändert sich ab Samstag
Die 2G-Regelung wird auf den Einzelhandel ausgeweitet. Das heißt, es dürfen ab Samstag nur noch Geimpfte und Genesene shoppen gehen. Der „lebensnotwendige Einzelhandel“ wie Supermärkte oder Apotheken soll laut Schweitzer hiervon ausgenommen sein. Die genaue Abgrenzung werde bis Ende der Woche in der neuen Rechtsverordnung festgelegt.
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Bei sogenannten „Tanzlustbarkeiten“ wie in Clubs und Discotheken gilt 2G Plus. Zur Definition sagte der Senatssprecher: „Wenn laut Musik gespielt wird und Gäste tanzen, dann ist es 2G Plus“ Dabei sei es egal, ob die Veranstaltung in einer Hochzeitshalle oder in einem Club stattfinde. Bisher waren Kinder und Jugendliche von der 2G-Regel ausgenommen. Ab Samstag gilt diese Ausnahme nur noch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.
Wird das Testangebot jetzt ausgeweitet?
„Die Testkapazitäten sind nicht überschwänglich vorhanden, aber wir rechnen damit, dass sie ausgebaut werden können“, sagte Schweitzer. Da die Nachfrage wieder vorhanden sei, würde der Markt dies regeln. In den letzten Tagen hatte es immer wieder Berichte über lange Schlangen vor Testzentren aufgrund einer erhöhten Nachfrage gegeben.
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Wieder eingeführt werden sollen auch Kontaktbeschränkungen. Demnach dürfen sich Ungeimpfte nur noch mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen dürfen. Dies hängt aber noch davon ab, wie sich Bund und Länder einigen werden.
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Auch bei den Großveranstaltungen (z.B. Fußballspiele) und bei der Maskenpflicht in Innenräumen könnte es Neuregelungen geben, hierzu will der Senat ebenfalls die Gespräche zwischen Bund und Ländern abwarten.