Ende der Mietpreisbremse: So will Hamburg den Preis-Schock vermeiden
Die rot-grüne Regierungskoalition in Hamburg möchte einen Mietpreis-Schock vermeiden, sobald die Mietpreisbremse zum Ende des Jahres ausläuft. Einfach wird es aber nicht werden.
In einem Antrag an die Bürgerschaft, der der MOPO vorliegt, stellt die Regierungskoalition fest, dass es trotz verschiedener Maßnahmen immer noch Fälle von überhöhten Mieten in Hamburg gebe. Die Mietpreisbremse gilt in Hamburg bis Juni 2025, bundesweit bis Ende 2025. Ob sie dort verlängert wird, ist unklar. Ohne eine Verlängerung im Bund darf die Stadt Hamburg sie nicht über das Jahr 2025 verlängern.
Senat setzt sich im Bundesrat für eine Verlängerung der Mietpreisbremse ein
Hamburg setzt sich deshalb im Bundesrat für eine Verlängerung bis 2029 ein, „während die CDU-geführten Länder eine kurzfristige Entscheidung blockieren“, heißt es in dem Antrag. Ohne Mietpreisbremse könnte Mietwucher nur noch nach Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes („Mietpreisüberhöhung”) verfolgt werden. Dessen Anwendung ist jedoch in der Praxis schwierig, da dem Vermieter eine bewusste Ausnutzung der Wohnungsknappheit nachgewiesen werden muss.
Senat fordert Reform der „Mietpreisüberhöhung”
Der Senat hat daher bereits im Bundesrat eine Reform des Mietpreisüberhöhungsparagraphen initiiert, um die Beweisprobleme zu verringern und die Bußgelder von derzeit maximal 50.000 Euro auf 100.000 Euro zu erhöhen. Die Fraktionen fordern den Senat in ihrem Antrag auf, sich weiterhin für diese Reform einzusetzen.
Darüber hinaus fordern die Fraktionen den Senat auf, eine zentrale Anlaufstelle gegen Mietpreisüberhöhungen einzurichten. Diese soll Hinweisen auf solche nachgehen und die Wohnraumschutzämter der Bezirke entlasten. Die Anlaufstelle soll personell gut ausgestattet werden, da die Verfolgung von Mietwucher ohne die Mietpreisbremse umfangreiche Ermittlungen und Gerichtsverfahren nach sich zieht.
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