Geflüchtete in Parks? Senat konkretisiert nach massiver Kritik seine Pläne
Nach der Linken hat auch die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft die Pläne der Sozialbehörde, Geflüchtete notfalls in Zelten in öffentlichen Parks und auf Festplätzen unterzubringen, scharf kritisiert – allerdings aus ganz anderen Gründen. Seine Pläne führt der Senat am Dienstag weiter aus.
Während Carola Ensslen, die fluchtpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, dem Senat bereits am Montag vorgeworfen hatte, Schutzsuchende „zu Sündenböcken“ zu machen und die Unterbringung in Zelten insgesamt infrage gestellt hatte, hob die Union darauf ab, dass Bund und Länder noch immer keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hätten, um den Zuzug von Schutzsuchenden nach Deutschland und Hamburg deutlich zu begrenzen.
CDU-Fraktionschef Dennis Thering sprach am Dienstag von einer Bankrotterklärung des rot-grünen Senats. „Vor sechs Monaten haben drei SPD-Senatoren Alarm geschlagen, dass die Stadt mit der Flüchtlingskrise überfordert sei. Passiert ist seitdem zu wenig“, sagte er.
Geflüchtete in Zelten? CDU kritisiert Vorgehen des Senats
Mittlerweile sei die Situation bei der Flüchtlingsunterbringung so prekär, dass wieder auf Hamburger Parks und Festplätze zurückgegriffen werden müsse. „Turnhallen werden dann sicherlich bald noch folgen. Und von Bürgermeister Tschentscher ist zu diesem weitreichenden Schritt nichts zu hören.“
Dass Sozialstaatsrätin Petra Lotzkat in einem Schreiben lediglich die Bezirksparlamente darüber informiert habe, sei unangemessen. Thering warnte davor, dass ohne eine Begrenzung der Menge von Geflüchteten die Akzeptanz in der Bevölkerung „spürbar weiter sinken“ werde: Die Integration wird so immer weiter erschwert.“
Senat konkretisiert Pläne zur Unterbringung von Geflüchteten
Nach seiner Sitzung am Dienstag hat der Senat seine Pläne zur Unterbringung von Geflüchteten detaillierter vorgestellt. Mit der Reaktivierung einer alten Gesetzesregelung wolle man die Möglichkeit schaffen, leerstehende und ungenutzte Immobilien auch zwangsweise zur Unterbringung von Flüchtlingen nutzen zu können.
Ein entsprechender Gesetzentwurf, der erneut eine vorübergehende und befristete Sicherstellung solcher Immobilien gegen Entschädigung vorsieht, soll in die Bürgerschaft eingebracht werden. Die Regelung im Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung war 2015 eingerichtet worden und 2017 ausgelaufen. Sie soll den Angaben zufolge nun zunächst bis März 2026 befristet werden.
Geflüchtete in öffentlichen Parks? „Obdachlosigkeit in jedem Fall verhindern“
„Damals wie heute soll die rechtliche Handlungsfähigkeit der verantwortlichen Behörden gesichert werden, um den staatlichen Schutzauftrag gewährleisten zu können und Obdachlosigkeit für schutzsuchende Menschen in jedem Fall zu verhindern, wenn die Platzkapazitäten nicht mehr schnell genug ausgeweitet oder wegfallende Plätze nicht rechtzeitig ersetzt werden können“, teilte die Innenbehörde mit.
Das könnte Sie auch interessieren: Trotz Grenzkontrollen: Hamburg findet kaum noch Platz für Geflüchtete
Die von der Opposition kritisierte mögliche Unterbringung von Schutzsuchenden in öffentlichen Parks findet nur indirekt als „Not- und Interimskapazitäten“ Erwähnung: „Sowohl Fachbehörden, Bezirksämter als auch die Landesbetriebe und öffentlichen Unternehmen sind permanent gefordert, potenziell geeignete Liegenschaften zu identifizieren und zu melden.“
Für den nun vorgestellten Plan fand die Linke lobende Worte: Man begrüße, dass der Senat sich nun „für die Nutzung leerstehender Grundstücke einsetzen will“, so Ensslen am Dienstag. Die Reaktivierung dieser Regelung habe ihre Partei aber schon Ende 2022 gefordert. (josi/dpa)