Briefwahl

In der kommenden Woche werden in Hamburg die Wahlbenachrichtigungen versandt (Symbolbild). (Foto: picture alliance/dpa/Bodo Marks)

Stadt verschickt Wahlunterlagen – was Hamburger jetzt wissen müssen

Wählen per Post: In den kommenden Tagen finden die Hamburger ihre Wahlbenachrichtigungen zur Bundestags- und Bürgerschaftswahl im Briefkasten. Der Versand für die Benachrichtigung zur Bundestagswahl startet am Dienstag (21. Januar), der für die Bürgerschaftswahl am Donnerstag (23. Januar). Für beide Wahlen gelten unterschiedliche Regeln.

Je Wahl gehen in den nächsten Tagen rund 1,3 Millionen Briefe an die Hamburger Haushalte raus. „Der Countdown zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 und zur Bürgerschaftswahl eine Woche später am 2. März 2025 beginnt“, sagt Landeswahlleiter Oliver Rudolf. „Mit den Wahlbenachrichtigungen erhalten die Wahlberechtigten alle wichtigen Informationen zur Wahl, ihrem Wahllokal und der Briefwahl.“

Eines ist bei dieser Wahl jedoch anders: Die vorgezogene Bundestagswahl macht die Briefwahl nur innerhalb von gut zwei Wochen vor dem Wahltag möglich. „Hier bittet die Landeswahlleitung alle Wählerinnen und Wähler darum, sehr gründlich zu prüfen, ob die ausgefüllten Stimmenzettel auch wirklich fristgerecht bei der zuständigen Kreiswahlleitung eingehen“, so Rudolf weiter.

Das gilt für die Bundestagswahl

Urnenwahl: Die Wahlbenachrichtigung enthält den wichtigen Kartenabschnitt mit den Informationen zum Wahllokal. Dieser Abschnitt muss am Wahltag (23. Februar 2025) in das Wahllokal mitgebracht werden.

Briefwahl: Wer sich für eine Briefwahl entscheidet, findet in der Wahlbenachrichtigung einen QR-Code zum Online-Dienst www.briefwahl-bund.hamburg.de, der bereits ab dem 20. Januar 2025 erreichbar ist. Dort können die Briefwahlunterlagen bequem beantragt werden. Die Unterlagen können alternativ auch per E-Mail bei der zuständigen Behörde beantragt werden oder persönlich vor Ort in der zuständigen Wahldienststelle abgeholt, ausgefüllt und abgegeben werden. Letztere Option ist für die Bundestagswahl ab dem 7. Februar möglich. Dafür wird lediglich der Personalausweis oder ein Reisepass benötigt.

Der Wahlbrief (mit dem ausgefüllten Stimmzettel) muss bis spätestens 18 Uhr am Wahltag (23. Februar 2025) bei der zuständigen Kreiswahlleitung eingehen.

Das gilt für die Bürgerschaftswahl

Neben den Informationen zum Wahllokal und einem Briefwahl-Antrag, enthält die Wahlbenachrichtigung für die Bürgerschaftswahl auch ein Musterstimmzettel-Heft. Mit Hilfe des Musterstimmzettels können sich die Hamburger bereits frühzeitig mit dem Wahlangebot vertraut machen und auf ihre Stimmabgabe vorbereiten.

Urnenwahl: Der Kartenabschnitt mit Informationen zum Wahllokal muss am Wahltag (2. März 2025) in das Wahllokal mitgebracht werden.

Briefwahl: Der Wahlbenachrichtigung zur Bürgerschaftswahl liegt ein QR-Code bei zum Online-Dienst www.briefwahl.hamburg.de, der bereits ab dem 20. Januar 2025 verfügbar ist. Der Versand und die Ausgabe der Briefwahlunterlagen zur Bürgerschaftswahl beginnt mit der Öffnung der Wahldienststellen am 21. Januar 2025.

Die Unterlagen können alternativ auch per E-Mail bei der zuständigen Behörde beantragt werden oder persönlich vor Ort in der zuständigen Wahldienststelle abgeholt, ausgefüllt und abgegeben werden. Letztere Option ist für die Bürgerschaftswahl ab dem 21. Januar möglich. Dafür wird lediglich der Personalausweis oder ein Reisepass benötigt.

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Auch bei der Bürgerschaftswahl gilt, dass der Wahlbrief mit den ausgefüllten Stimmzetteln rechtzeitig bis spätestens 18 Uhr am Wahltag (2. März 2025) bei der zuständigen Bezirkswahlleitung eingehen muss. (abu)

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