Grundeinkommen: Entscheidung über Hamburger Volksbegehren gefallen
Kein Grundeinkommen für Hamburger: Das Volksbegehren „Hamburg soll Grundeinkommen testen!” ist nicht zulässig. Das Hamburgische Verfassungsgericht gab am Mittwoch einem Antrag des Senats statt, das Volksbegehren zu untersagen. Die Initiative will sich damit noch nicht geschlagen geben.
Nach Auffassung der Richter ist der Vorschlag der Initiatoren nicht klar genug gefasst und wahrt nicht die Anforderungen, die sich aus dem Demokratieprinzip zum Schutz der Freiheit der Stimmberechtigten ergäben.
Hamburg: Verfassungsgericht entscheidet gegen Initiative
Denn die vorgeschlagenen Bestimmungen enthielten Widersprüchlichkeiten und Lücken, die es den Abstimmenden nicht ausreichend ermöglichten, die Vor- und Nachteile abzuschätzen und die Folgen des Vorhabens zu überblicken. Die Entscheidung des Gerichts sei einstimmig gefallen, sagte Gerichtspräsidentin Birgit Voßkühler.
Die Volksinitiative „Hamburg soll Grundeinkommen testen!” hatte 2020 Unterschriften für einen Gesetzesentwurf zur „Erprobung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Land Hamburg” gesammelt und auch die notwendigen 10.000 Unterstützer zusammenbekommen.
Hamburger Initiative fordert Modellversuch
Mit dem Vorschlag sollte ein wissenschaftlicher Modellversuch zur Erforschung der Wirkung, Akzeptanz und Umsetzbarkeit von Varianten des Grundeinkommens ermöglicht werden. Dazu sollten mindestens 2000 Personen drei Jahre lang voraussetzungslos und ohne Bedürftigkeitsprüfung ein monatliches Einkommen erhalten. Das Budget sollte 40 Millionen Euro betragen.
Da die Hamburgische Bürgerschaft das erwünschte Gesetz jedoch nicht verabschiedet hatte, hatte die Volksinitiative im September 2020 ein Volksbegehren beantragt – woraufhin der Senat das Hamburgische Verfassungsgericht anrief.
Grundeinkommen: Hamburger Volksinitiative kündigt neuen Anlauf an
„Die wichtigste Nachricht des Tages lautet: Ein Modellversuch zum bedingungslosen Grundeinkommen ist prinzipiell mit Landesrecht vereinbar”, sagte Rainer Ammermann, Vertrauensperson der Expedition Grundeinkommen in Hamburg nach dem Urteil.
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Das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts beziehe sich auf einen Teil des Gesetzentwurfes – nicht auf das ganze Vorhaben. „Wir werden die Urteilsbegründung gemeinsam mit unserem Rechtsbeistand sorgfältig analysieren und die Möglichkeit prüfen, auf Grundlage eines überarbeiteten Gesetzentwurfs eine neue Volksinitiative zu starten.“ (dpa/mp)