Cum-Ex-Ausschuss in Hamburg soll erweitert werden
Gab es eine politische Einflussnahme auf die Hamburger Finanzverwaltung im Fall der Warburg-Bank? Das zu klären ist Aufgabe des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Cum-Ex-Steueraffäre. Jetzt soll der Untersuchungsauftrag um eine weitere Hamburger Bank erweitert werden.
Der Verfassungsausschuss beschloss am Donnerstag einstimmig, der Bürgerschaft die Zustimmung zu einem entsprechenden Antrag von CDU und Linken zu empfehlen.
SPD und Grüne hatten zunächst Bedenken
Dieser sieht vor, nicht mehr nur den Umgang des Senats mit der Warburg-Bank, sondern auch mit der ebenfalls in den Skandal verwickelten, ehemaligen, landeseigenen HSH Nordbank zu untersuchen.
SPD und Grüne hatten zunächst verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Antrag angemeldet und ihn an den Ausschuss überwiesen. Bei einer Expertenanhörung im September waren einige dieser Bedenken geteilt worden. CDU und Linke hatten daraufhin den Antragstext überarbeitet.
Cum-Ex und Warburg: Darum geht es konkret
Die Hamburger Warburg-Bank war in Cum-Ex-Geschäfte verwickelt. Dabei lassen sich Banken, Investoren oder Aktienhändler Steuern zweimal erstatten, die nur einmal gezahlt wurden. Hamburg ließ 2016 mögliche Steuernachforderungen von 47 Millionen Euro verjähren, weil eine Steuerhinterziehung nicht nachweisbar gewesen sei. Eine weitere über 43 Millionen Euro wurde erst 2017 nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert.
Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss soll den Vorwurf der möglichen Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die Entscheidungen des Finanzamts klären. Vor allem geht es dabei um Hamburgs ehemaligen Bürgermeister Olaf Scholz sowie um Peter Tschentscher, der damals Finanzsenator war.
Scholz (SPD) hatte sich in den Jahren 2016 und 2017 mehrfach mit dem Warburg-Miteigentümer Christian Olearius getroffen. Gegen Olearius liefen da bereits Ermittlungen wegen des Verdachts auf schwere Steuerhinterziehung. Die Treffen mit Scholz waren durch Tagebucheinträge von Olearius bekanntgeworden. Scholz und Tschentscher haben alle Vorwürfe in diesem Zusammenhang zurückgewiesen.
2020 hatte die Warburg Bank schließlich 155 Millionen Euro an Steuerforderungen für die Jahre 2007 bis 2011 beglichen. Dies sei aber „nicht als Schuldeingeständnis zu verstehen“. Vielmehr gehe das Geldhaus weiter rechtlich gegen die Steuerbescheide vor.
(abu/dpa)