Michael Kruse
  • FDP-Landeschef Michael Kruse will gegen eine Hotspot-Regelung in Hamburg klagen (Archivbild).
  • Foto: dpa

Kein FDP-Beschluss: Kruse will persönlich gegen Hotspot-Regel klagen

In der Hamburger FDP hatte es diese Woche ordentlich gerumpelt. Grund hierfür war die Ankündigung von Landeschef Michael Kruse, eine Klage gegen die Hotspot-Regelung einzureichen. Hieße das, die gesamte FDP Hamburg klagt? Darüber gab es offenbar auch innerparteilich Verwirrung. Kurz vor dem Landesparteitag am Samstag hat sich die Frage jetzt geklärt.

Was war passiert? Mehrfach hatte Michael Kruse als FDP-Landeschef Pressemitteilungen zu seinen Klagedrohungen versandt und auch im Fernsehen darüber gesprochen. Intern gab es deshalb Ärger. Parteikollege Carl Coste hatte mit einem Dringlichkeitsantrag eine Klage der FDP gegen die Hotspot-Regelung verhindern wollen.

FDP-Landeschef Kruse will privat gegen Hotspot klagen

„Da ich mich persönlich dazu entschließe, zu klagen, fehlt der Grund für den Antrag“, sagte Michael Kruse am Mittwoch der MOPO. Jetzt ruderte Coste teilweise wieder zurück. „In den letzten Tagen kam der Eindruck auf, dass die FDP Hamburg gegen den Hotspot-Beschluss klagen möchte“, schreibt Coste am Freitag auf Instagram.

Dieser Eindruck sei auch bei ihm aufgrund der versendeten Pressemitteilungen entstanden. „Michael hat jetzt klargestellt, dass er nicht im Rahmen seines Amtes als Landesvorsitzender, sondern als Privatperson, die von den Maßnahmen betroffen ist, klagen möchte“, so Coste weiter.


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Hamburg: Kritik an Michael Kruses Vorgehen bleibt bestehen

Auf Nachfrage der MOPO sagte Coste, er werde seinen Antrag nicht zurückziehen, aber der dringliche Teil habe sich durch die Klarstellung erledigt. „Was einzelne Personen außerhalb ihres Parteiamtes privat in ihrer Freizeit machen, muss den Parteitag nicht beschäftigen.“ Dass der Eindruck entstand, Kruse spreche mit seiner Klagedrohung für die Partei, will Coste weiterhin auf dem Landesparteitag kritisieren.

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In seinem Antrag hatte Coste außerdem gefordert, allgemeine Vorraussetzungen für zukünftige FDP-Klagen festzulegen wie etwa diese nicht als Mittel der Pressearbeit zu „missbrauchen“. Dies will Coste nun als Thema auf der nächsten Landesvorstandssitzung einbringen.

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