SPD und Grüne wollen Verfassung für Schuldenbremse ändern
SPD und Grüne in der Hamburgischen Bürgerschaft wollen die Landesverfassung zur Anpassung der neuen Schuldenbremsen-Regelung ändern. Ein entsprechender Antrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, soll bei der nächsten Bürgerschaftssitzung in zwei Wochen beraten werden.
Der Bund hatte durch eine Grundgesetzänderung auch den Ländern eine begrenzte strukturelle Kreditaufnahme ermöglicht. Ein dazu nötiges Bundesgesetz steht aber noch aus.
Für eine Änderung der Hamburgischen Verfassung ist, wie im Bund, eine Zweidrittelmehrheit nötig. SPD und Grüne sind in der Bürgerschaft deshalb auch auf die Zustimmung der CDU angewiesen.
SPD und Grüne wollen auch künftig ohne Schulden auskommen
„Uns geht es jetzt vor allem um eine rechtssichere Umsetzung dieser Bundesregelung in Hamburg“, sagte der Haushaltsexperte der SPD, Milan Pein, der dpa. Der Grundsatz der Schuldenbremse solle bestehen bleiben. „Der Haushalt soll weiterhin grundsätzlich ohne neue Schulden auskommen. Eine Kreditaufnahme ist nur im Ausnahmefall und unter engen gesetzlichen Vorgaben möglich, sobald das noch ausstehende Bundesgesetz in Kraft tritt“, sagte er.
Man wolle sicherstellen, „dass Hamburg bei künftigen Haushalten rechtlich auf sicherem Fundament steht“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der Grünen, Dennis Paustian-Döscher. Die Änderung schaffe künftig mehr Flexibilität, „wie wir es seit langem fordern“.
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In Artikel 72, Satz 1 der Landesverfassung heißt es: „Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ Dem soll laut Antrag hinzugefügt werden: „Dem Grundsatz nach Satz 1 ist entsprochen, wenn die aus Krediten erzielten Einnahmen die zulässige Kreditaufnahme nach einem Bundesgesetz gemäß Artikel 109 Absatz 3 Satz 7 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nicht überschreiten.“
Außerdem ist eine entsprechende Änderung der Landeshaushaltsordnung vorgesehen. (dpa/mp)
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