Polizei verhinderte Anschlag in Hamburg – 21-Jähriger vor Gericht
Um den 20. Jahrestag der Anschläge vom 11. September hat ein junger Islamist angeblich ein Attentat im Raum Hamburg verüben wollen. Doch beim Kauf von Waffen ist der Mann an einen Polizeibeamten geraten und aufgeflogen. Nun soll sich der 21-Jährige vor Gericht verantworten.
Wegen eines mutmaßlich geplanten Terroranschlags im Raum Hamburg beginnt am Donnerstag (9.30 Uhr) ein Prozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 21 Jahre alten Angeklagten die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffengesetz vor. Der Deutsch-Marokkaner soll sich im Sinne der islamistischen Ideologie von Al-Kaida radikalisiert haben. Den Anschlag habe er in der Zeit um den 20. Jahrestag der Anschläge vom 11. September 2001 verüben wollen.
Hamburg: Plante 21-Jähriger ein islamistisches Attentat?
Der Angeklagte wollte nach Angaben der Bundesanwaltschaft einen Sprengsatz nach dem Vorbild des Anschlags auf den Boston-Marathon vom 15. April 2013 bauen. Er kaufte größere Mengen an Chemikalien sowie mehrere Hundert Schrauben und Muttern. Zudem soll der Angeklagte versucht haben, im Darknet eine Makarow-Pistole mit 50 Schuss Munition und eine Handgranate zu kaufen.
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Dabei geriet er an einen verdeckt agierenden Ermittler einer US-Behörde, der ihn an einen Beamten des Bundeskriminalamts weiterleitete. Bei der vereinbarten Übergabe der Waffen am 26. August 2021 wurde der junge Mann auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in Hamburg festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
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Der junge Islamist hatte die wesentlichen Utensilien für den Bombenbau schon zu Hause im Wohnzimmerschrank, wie aus einem Haftbeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht. Demnach brauchte der Mann nur noch „eine handelsübliche Batterie und eine feste Umhüllung, etwa einen Schnellkochtopf“. Bei einem Anschlag mit dem Sprengsatz hätte eine Vielzahl zufälliger Opfer getötet und verletzt werden können, stellte der BGH fest.
Im Dezember hatten die Hamburger Polizei und Generalstaatsanwaltschaft die Öffentlichkeit über die Ermittlungen informiert. Der 21-Jährige sei der Sohn eines den Hamburger Behörden seit langem bekannten Islamisten, sagte damals der Leiter der Staatsschutzabteilung im Landeskriminalamt (LKA), Claus Cortnumme. Der marokkanische Vater sei ein Mitverantwortlicher der Al-Quds-Moschee gewesen, in der sich vor den Anschlägen vom September 2001 die Angehörigen der Hamburger Terrorzelle um Mohammed Atta getroffen hatten.
Vater des 21-Jährigen sei Behörden als Islamist bekannt
2016 war die Familie den Angaben zufolge von Hamburg-Billstedt nach Marokko gezogen, wo der junge Mann seinen Schulabschluss machte. Im Herbst 2020 sei er nach Deutschland zurückgekehrt und habe an einem Studienkolleg in Wismar teilgenommen. Den auf ein Studium vorbereitenden Kurs habe er nicht bestanden. Zeugen hätten ihn als introvertierten Einzelgänger beschrieben, der regelmäßig die Moschee besuchte und nicht mit Frauen sprach. (dpa/mp)