Neue Regeln in Hamburg: Hier sind Waffen und Pyro bis Neujahr verboten
Keine Waffen und keine Pyro: Die Bundespolizei hat ein zeitweiliges Verbot erlassen – und begründet das auch mit Weihnachtsmärkten. An Silvester gelten zusätzliche Regeln.
Der Dezember ist für viele der schönste Monat des Jahres. Es wird gesellig. Familienbesuche stehen an oder ein gemeinsamer Ausflug auf den Weihnachtsmarkt. Zum Aufwärmen gibt es vielleicht den einen oder anderen Glühwein. Für die Polizei ist der Monat allerdings gar nicht so gemütlich.
Polizei: Mehr Körperverletzungen zwischen Weihnachten und Silvester
Denn: An Bahnhöfen sind dann deutlich mehr Menschen unterwegs – viele von ihnen angetrunken. Dadurch steigt auch das Konfliktpotenzial: „In Bahnhöfen und auf Reisewegen in Zügen ergeben sich häufig auch aus banalen Streitigkeiten Auseinandersetzungen“, erklärt die Bundespolizeidirektion Hannover in einer Mitteilung. Diese eskalieren häufiger als sonst und es gibt mehr Verletzte.
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Deshalb reagieren die Beamten nun: Von Montag an (25. November) sind alle gefährlichen Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art an mehreren Hamburger Bahnhöfen und in allen S-Bahn-Linien verboten. Die Allgemeinverfügung betrifft konkret den Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor.
Waffen an Bahnhöfen und in S-Bahnen verboten – an Silvester gelten zusätzliche Regeln
Zum Jahreswechsel ist es zudem verboten, Feuerwerkskörper mitzuführen und abzubrennen. Das gilt ab dem frühen 31. Dezember, 0 Uhr. Die Bundespolizei warnt vor einer „missbräuchlichen Nutzung zur Begehung von Körperverletzungsdelikten“. Außerdem würden häufig nicht zugelassene Feuerwerkskörper mit deutlich höherer Sprengkraft verwendet, was ebenfalls zu gefährlichen Situationen führen könne. All diese Verbote enden am 1. Januar um 12 Uhr.
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In Hamburg gibt es Waffenverbotsgebiete, auch am Hauptbahnhof besteht ein Verbot. Ein Sprecher der Bundespolizeidirektion sagte, dass die Änderung des Waffengesetzes im Herbst Auswirkungen auf die bestehenden Verbotszonen habe. Mit der Verfügung solle auch Zeit überbrückt werden, bis Klarheit bestehe, wie die neuen Regeln umgesetzt würden.
Auch an den Hauptbahnhöfen in Bremen und Hannover gelten ähnliche Verbote vom 25. November bis zum 1. Januar. Immer montags bis donnerstags zwischen 15 und 22 Uhr sowie freitags bis montags zwischen 15 und 2 Uhr.