Der getötete José Gabriel A.
  • Die Leiche von Matheus José Gabriel A. (✝29) wurde stark verwest in der Hamburger Wohnung des Angeklagten gefunden.
  • Foto: privat/hfr

Brasilianer in Hamburg ermordet: Kommt ab heute die Wahrheit ans Licht?

Neustadt –

Knapp fünf Monate war der Brasilianer Matheus José Gabriel A. verschwunden, ehe man seine Leiche im Januar dieses Jahres in der Wohnung von Marco T. fand – stark verwest, nur mit einem Tuch bedeckt. Der Mieter wurde festgenommen. Nun muss er sich vor dem Hamburger Landgericht wegen Mordes verantworten. Auch ein anderer Mann erhebt schwere Vorwürfe gegen ihn.

Auf einer Geburtstagsfeier Ende September 2019 sollen sich Marco T. und Matheus José Gabriel A. kennengelernt haben. Dort soll T. den Brasilianer überredet haben, mit zu ihm in seine Wohnung an der Straße Venusberg zu kommen, wo er ihm in Folge ein Getränk anbot, „dem er heimlich eine potentiell tödliche Menge eines Ecstasy-Amphetamingemischs beimischte“, so die Anklage. Als die Wirkung einsetzte, habe er den Mann in sein Schlafzimmer geführt und sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen.

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Als das Opfer anfing, zu schreien, und versuchte, sich zu wehren, soll Marco T. „stumpfe Gewalt“ angewendet haben. Nach MOPO-Informationen soll er A. ins Gesicht geschlagen und ihm immer wieder die Nase zugehalten haben. Kurz darauf war A. tot – bis heute ist unklar, ob er an den Folgen des Drogen-Cocktails oder der Gewalteinwirkung starb. Seine Leiche war offenbar zu stark verwest, als dass die Rechtsmedizin ihr Untersuchungsergebnis hätte eingrenzen können.

In der Wohnung von Marco T. (45) wurde die Leiche in Hamburg gefunden.

In der Wohnung von Marco T. in Hamburg wurde die Leiche gefunden. 

Foto:

HFR/Privat

In dem Mord-Prozess, der am kommenden Freitag vor dem Hamburger Landgericht beginnt, gibt es allerdings noch einen Nebenkläger. Dieser behauptet, bei einer Open-Air-Party am 14. Juli 2018 von Marco T. K.o.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben. Dann soll er in die Wohnung von T. gebracht und vergewaltigt worden sein.

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„Von seiner Tat fertigte er diverse Lichtbilder und zwei Videos, auf denen teilweise auch das Gesicht des Geschädigten zu erkennen ist, und verschickte eines dieser Bilder an einen Bekannten“, heißt es konkret in der Anklage. Marco T. soll dem Mann dann gedroht haben, die Dateien im Internet zu veröffentlichen, sollte er keine weitere Nacht mit ihm verbringen. Das Opfer lehnte ab – und ging zur Polizei. (dg)

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