Amputation nach Geburtstagsfeier – Fall in Hamburg vor Gericht
Ein 37-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht in Hamburg-Bergedorf wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion verantworten.
Auf einer Geburtstagsfeier im Jahr 2020 soll der 37-Jährige einem anderen Mann eine nicht zugelassene Signalrakete in die Hand gedrückt haben, obwohl der Geschädigte erklärt habe, kein Feuerwerk zu mögen und sich nicht damit auszukennen.
Hamburg: Amputation nach Raketen-Explosion
Der 37-Jährige habe die Rakete trotzdem angezündet und den Geschädigten aufgefordert sie wegzuwerfen. Bevor er das tun konnte, explodierte die Rakete in seiner Hand.
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Er wurde so schwer verletzt, dass seine linke Hand auf Grundgelenkshöhe amputiert werden musste. Außerdem erlitt er eine Nervenschädigung sowie Ausrissverletzungen sämtlicher Streck- und Beugesehnen aller Finger. (mp)