Acht Verletzte bei Verkehrsunfall in Hamburg
  • Acht Personen wurde bei dem Raserunfall auf dem Schiffbeker Weg am 26. August 2024 verletzt. Ein Kind (2) starb. (Archivfoto)
  • Foto: dpa

Illegale Rennen: Fast 200 Verfahren in vier Jahren – diese Urteile bekommen die Raser

In Hamburg haben illegale Straßenrennen in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Oft hatten die Rasereien tödliche Folgen wie bei den Unfällen auf dem Jungfernstieg und dem Schiffbeker Weg. Seit 2020 wurden 194 Verfahren wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB abgeschlossen.

Ob der tödliche Verkehrsunfall auf dem Jungfernstieg oder der ebenfalls tödliche Unfall auf dem Schiffbeker Weg – beide Unfälle haben mutmaßlich den Ursprung darin, dass ein illegales Rennen veranstaltet wurde. Dabei ist nach § 315d des Strafgesetzbuches unerheblich, ob das Rennen gegen einen anderen Autofahrer oder „gegen sich selbst“ durchgeführt wurde. In Hamburg wurden in den letzten vier Jahren 194 Verfahren wegen illegaler Straßenrennen nach Paragraph 315d des Strafgesetzbuches (StGB) abgeschlossen.

194 Verfahren mit endgültigen gerichtlichen Entscheidungen – teils mit Freiheitsstrafen

Laut der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gab es in diesen Prozessen zahlreiche Verurteilungen, aber auch Freisprüche und Verfahrenseinstellungen. „In den Verfahren, in denen unter anderem wegen § 315d StGB ermittelt wurde, gab es seit dem 1. Januar 2020 194 Verfahren mit endgültigen gerichtlichen Entscheidungen“, erklärt Mia Sperling-Karstens, Oberstaatsanwältin und Pressesprecherin der Staatsanwaltschaften Hamburg.

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Am 2. Juli 2024 fuhr ein Mercedes-AMG mit hoher Geschwindigkeit über einen Bürgersteig am Jungfernstieg. Eine Person verstarb. (Archivfoto) dpa
Verkehrsunfall HH Jungfernstieg
Am 2. Juli 2024 fuhr ein Mercedes-AMG mit hoher Geschwindigkeit über einen Bürgersteig am Jungfernstieg. Eine Person starb. (Archivfoto)

Von den 194 Verfahren endeten 131 mit Geldstrafen gegen 135 Beschuldigte. In 19 Fällen erhielten 20 Beschuldigte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. „Die höchste verhängte Freiheitsstrafe betrug drei Jahre, allerdings handelte es sich hierbei um eine Gesamtstrafe“, betonte Sperling-Karstens. Drei Beschuldigte wurden ohne Bewährung zu Freiheitsstrafen verurteilt, und gegen zwei Jugendliche wurden Jugendstrafen verhängt, eine davon ohne Bewährung.

In Hamburg gibt es keine organisierte Raserszene

Der Polizei zufolge gebe es in der Stadt keine organisierte „Raserszene“. „Rennen dauern häufig nur wenige Sekunden und entstehen spontan. Die Fahrer kennen sich nicht, verabreden sich per Handzeichen“, sagte Thilo Marxsen von der Polizei Hamburg. Dementsprechend gebe es auch keine speziellen „Hotspots“ für solche Rennen.

Neben den illegalen Rennen fallen in Hamburg auch immer wieder sogenannte „Autoposer“ auf, die mit manipulierter Technik unnötigen Lärm erzeugen. „Überwiegend fahren die ‚Poser‘ mit hochwertigen Serienmodellen, die über gewisse Extras wie Klappenabgasanlagen verfügen“, so Marxsen. Häufig seien es Männer zwischen 18 und 35 Jahren, die durch lautstarkes und auffälliges Fahren Aufmerksamkeit suchen.

Die „Dienstgruppe Autoposer“, die seit 2017 gegen dieses Verhalten vorgeht, konnte bereits viele dieser Fälle ahnden. Im Jahr 2023 überprüfte die Dienstgruppe Autoposer rund 1934 Fahrzeuge. Bei 608 Fahrzeugen erlosch nach der Kontrolle die Betriebserlaubnis. 446 Fahrzeuge wurden sogar sichergestellt.

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