An dieser Tankstelle in Langenhorn soll ein Mann eine Frau mit Benzin überschüttet und verschleppt haben.

An dieser Tankstelle in Langenhorn hat ein 31-jähriger Mann seine 35-jährgie Lebensgefährtin mit Benzin übergossen und ist dann mit ihr weggefahren. (Foto: picture alliance/dpa/TNN)

Die eigene Freundin an Tankstelle mit Benzin übergossen: Tatverdächtiger stellt sich

Die Großfahndung nach dem Vorfall an der JET-Tankstelle an der Langenhorner Chaussee ist beendet: Ein Mann soll am Donnerstagmorgen eine Frau und einen Tankstellen-Mitarbeiter mit Benzin übergossen, die Frau dann ins Auto gestoßen haben. Mittlerweile hat sich der mutmaßliche Täter gestellt.

Es soll sich bei dem zunächst flüchtigen Mann um einen 31-Jährigen aus Kiel handeln. Die Polizei traf ihn seiner Wohnung in Schleswig-Holstein nicht an, doch gegen 21 Uhr stellte er sich im Polizeikommissariat 34 in Langenhorn.

„Mangels Haftgründen verblieb er auf freiem Fuß“, so ein Polizeisprecher. Das für Beziehungsgewalt zuständige LKA 146 ermittle wegen des Verdachts der Bedrohung und Nötigung.

Frau in Hamburg mit Benzin übergossen: Tatverdächtiger stellt sich

Der 31-Jährige war am Donnerstagmorgen mit seiner Freundin (35), dem späteren Opfer, auf das Tankstellen-Gelände gefahren. Er stieg aus und betankte einen Kanister mit Benzin.

Als die Frau ebenfalls aus dem Wagen stieg, soll er sie mit dem Kraftstoff übergossen haben. Gleiches tat er laut Polizei mit einem Tankstellen-Arbeiter, der dazwischen gehen wollte. Der Mitarbeiter zog sich daraufhin zurück und rief die Polizei.

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Der 31-Jährige soll noch ins Innere der Tankstelle gegangen sein und regulär bezahlt haben. Danach habe er die Frau ins Auto gestoßen und sei mit ihr davongefahren. Eine Fahndung blieb zunächst erfolglos. Die Polizei hatte aber dank zahlreicher Zeugenaussagen und Kameraaufnahmen bereits früh eine Spur zu dem Flüchtigen.

Trotz der Identifizierung des Mannes und seiner Lebenspartnerin, die er mit Benzin übergossen haben soll, gibt es von der Polizei noch keine Angaben zu den Hintergründen der Tat. Dazu „liegen noch keine belastbaren Erkenntnisse vor“, heißt es.

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