Schon wieder! Berüchtigter Schwerverbrecher aus „Santa Fu“ getürmt
Alarm in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel („Santa Fu“)! Am Freitagabend ist dort Schwerverbrecher Karl L. (53) nicht von seinem Ausgang zurückgekehrt. Der Mann war dort in Sicherungsverwahrung. Es war nicht seine erste Flucht.
Karl L. war ein mehrstündiger Ausgang nach Billstedt gewährt worden, ein Bediensteter der JVA begleitete ihn dabei. Auf dem Rückweg in die Anstalt setzte er sich von seiner Begleitung ab, wie die Justizbehörde am Samstag mitteilte. Trotz Fahndung wurde Karl L. bislang nicht gefasst. Der Mann saß dort wegen mehrerer Straftaten ein. Er war 2008 wegen mehrfachen Raubes und räuberischer Erpressung zu einer mehrjährigen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Hamburg: Schwerverbrecher aus „Santa Fu“ getürmt
Dies ist nicht die erste Flucht des Schwerverbrechers. 2017 flüchtete er während eines Ausgang zu einer Therapiestunde, er konnte wenige Tage später wieder gefasst werden. Auch 2021 nutze Karl L. einen Ausgang zur Flucht. Dem Mann war ein mehrstündiger und unbegleiteter Ausgang genehmigt worden, um einen Familienangehörigen zu besuchen. Eine Spezialeinheit nahm in ein paar Tage später in einem Hotel in Barsbüttel (Kreis Stormarn) fest.
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Warum er überhaupt trotz früherer Fluchten Ausgang hatte? Laut eines Gerichtsbeschlusses mussten ihm Ende Oktober 2021 ungefesselte Ausführungen und seit Januar 2022 wieder Begleitausgänge gewährt werden. Diese seien seit Anfang des Jahres beanstandungsfrei verlaufen, so die Justizbehörde.
Schon seit Jahren hält der 53-Jährige Justiz und Polizei in Atem. Anfang 2000 hielt er sich vor einem Kindergarten in St. Georg eine Waffe an den Kopf. Vorausgegangen waren familiäre Streitigkeiten. Die Polizei überwältigte ihn. Auch in der Zeit danach beging er immer wieder Straftaten und saß seit 2008 mehrere Jahre im Gefängnis.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, Karl L. sei in seiner Jugend ein großes Fußballtalent beim HSV gewesen. Dies ist nicht richtig. Wir haben den Fehler korrigiert.