Sie lebt von Bürgergeld: Frau mit Gold im Wert von 15.000 Euro eingereist
Am 28. Oktober haben Einsatzkräfte des Zolls am Hamburger Flughafen eine 33-jährige Frau während ihrer Einreise aus dem Iran kontrolliert. Dabei entdeckten die Zöllner Goldschmuck im Wert von rund 15.000 Euro.
Die Zollbeamten fanden insgesamt 18 Goldschmuckstücke bei der Frau, die nach eigenen Angaben Bürgergeld bezieht. Die Dame behauptete, sechs der Schmuckstücke für eine Freundin mitgebracht zu haben. Jedoch sei entscheidend, wer die Waren einführe, und nicht für wen sie bestimmt seien, so der Zoll.
Bürgergeld-Empfängerin kann Strafe nicht zahlen – Gold sichergestellt
Die nicht angemeldeten Schmuckstücke führten zu Einfuhrabgaben in Höhe von knapp 3400 Euro. Da die Reisende diese nicht vor Ort bezahlen konnte, wurde der Goldschmuck sichergestellt. Die Frau müsse nun mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung rechnen.
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Wegen ihres Bezugs von Bürgergeld wird nun geprüft, ob sie berechtigt ist, solch hohe Werte zu besitzen. Ebenfalls wird untersucht, ob die Frau sich zuvor ihren Auslandsaufenthalt genehmigen ließ. Empfänger von Bürgergeld dürfen nur, so schreibt es der Zoll, 21 Tage „ortsabwesend“ sein. Falls der Auslandsaufenthalt nicht angekündigt wurde, müsste die Frau gegebenenfalls gezahlte Sozialleistungen zurückzahlen.