Premiere! Hamburg kauft riesiges Areal – und hat große Pläne
Sogenannte „Share Deals“ sind umstritten und gelten als Mittel zum Zweck für Bodenspekulanten. Dabei kam es jetzt für Hamburg zu einer Premiere – denn bei einem Verkauf von Anteilen für ein Grundstück in Harburg greift die Stadt erstmals ein.
Premiere: Die Stadt Hamburg hat bei einer Grundstücksveräußerung im Rahmen eines „Share Deals“ von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Mit dem Erwerb des rund 57.000 Quadratmeter großen Freudenberger Areals am Bahnhof Harburg habe die Stadt juristisches Neuland betreten, teilten Finanzsenator Andreas Dressel und Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein (beide SPD) am Donnerstag mit.
Der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen habe das Vorkaufsrecht bereits Ende 2022 ausgeübt. Nach langen Verhandlungen hätten sich die Beteiligten nun auf die Abwicklung des Ankaufs geeinigt, sodass eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden konnte.
„Vorkaufsrecht ist ultima Ratio“ – Hamburg greift bei „Share-Deal“ ein
Bei „Share Deals“ werden nicht die Immobilien selbst, sondern Anteile einer das Grundstück haltenden Kapitalgesellschaft veräußert. Die Praxis ist umstritten, da auf diesem Wege die Grunderwerbssteuer umgangen werden kann. Zudem zögen Share Deals Grund- und Bodenspekulationen nach sich, meinen Kritiker.
„Das Vorkaufsrecht ist als ultima Ratio ein unverzichtbares Instrument unserer Boden- und Stadtentwicklungspolitik“, sagte Dressel. „Der Fall beweist, dass sich unsere Beharrlichkeit auszahlt und auch ein Share Deal unser Vorkaufsrecht nicht aushebelt. Der Fall sendet deshalb an den Immobilienmarkt ein klares Signal aus, dass mit der Stadt und ihrer Intervention gerechnet werden muss.“
Fläche eignet sich, „um ein urbanes Stadtquartier zu entwickeln“
Pein nannte das Freudenberger Areal im Bereich der Seevestraße, Alte Seevestraße und Buxtehuder Straße ein Schlüsselgrundstück mit großer städtebaulicher Bedeutung für Harburg. Mit dem Erwerb könnten die städtebaulichen Ziele Hamburgs bei der Entwicklung des östlichen Harburger Binnenhafens besser umgesetzt werden – unabhängig von Interessen Dritter. „Die erstmalige Ausübung des Vorkaufsrechts bei einem Share Deal unterstreicht, dass wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Grundstücke zu sichern, die für die übergeordnete Entwicklung Hamburgs essenziell sind“, sagte sie.
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Nach Angaben der Harburger Bezirksamtsleiterin Sophie Fredenhagen eignet sich die Fläche, „um ein urbanes Stadtquartier unter anderem mit Gewerbe, Dienstleistungsangeboten und Freizeitnutzungen zu entwickeln, das einerseits an das Forschungs- und Innovationsquartier Binnenhafen anknüpft und andererseits von der guten Erreichbarkeit und Innenstadtrandlage profitiert“. (dpa/mp)