Probleme mit Corona-Soforthilfe?: Hier gibt’s die Antworten auf die wichtigsten Fragen
Die Corona-Krise hat Hamburg fest im Griff. Die Wirtschaft liegt lahm, viele Unternehmen bangen um ihre Existenz – und vielerorts herrscht Unklarheit, wie es jetzt weitergehen soll. Um Abhilfe zu schaffen und Firmen sowie Selbstständige finanziell zu unterstützen, hat der Senat ein Sofortprogramm aufgelegt. Doch auch hier gibt es noch viele Fragen: Wer darf das Geld erhalten? Wann kommt es an? Um das zu klären, hat die MOPO gemeinsam mit dem neuen Social-TV-Sender ONE Hamburg Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) zum Talk geladen.
Herr Dressel, was verstehen Sie unter Soforthilfe? Viele Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler warten in letzter Zeit vergeblich auf diese Hilfe und zerbrechen sich den Kopf darüber wann die Hilfe endlich ankommt.
Wichtig ist, dass die Hilfe passgenau funktioniert. Unter ifbhh.de kann sich jeder jetzt entsprechend registrieren und an dem Antragsverfahren teilnehmen. Am Dienstagabend haben wir bereits gut 87 Millionen Euro ausgezahlt, bis Gründonnerstag werden es 233 Millionen Euro sein. All jene, die früh beantragt haben, dürften jetzt ihr Geld erhalten.
Warum dauert es zum Teil länger als eine Woche, bis Anträge bewilligt werden?
Wie alle Corona nicht eingeplant hatten, hatten wir auch eine Soforthilfe nicht eingeplant. Als die Bundeshilfen an den Start gegangen sind, haben wir gesagt, dass wir noch etwas drauflegen. Zum Beispiel 2500 Euro für Soloselbstständige oder sogar Geld für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern, wo der Bund nicht zahlt. Die Mittel aus Bund und Land bieten wir digital aus einem Guss an, das hat aber ein paar Tage Vorlauf gebraucht.
Warum bekommt man keinen Hinweis, dass der Antrag eingegangen ist?
Wir haben diesen Punkt aufgenommen und entweder ist das Verfahren schon geändert oder es wird noch geändert – jedenfalls sollen Antragsteller die Möglichkeit einer Bestätigung bekommen. Bis dahin empfehle ich zur eigenen Sicherheit, einen Screenshot zu machen. Generell gilt jedoch: Alle Anträge werden aufgenommen, niemand muss Sorge haben, dass ein übermittelter Antrag im Nirwana verschwindet.
Was braucht es überhaupt, damit ich anspruchsberechtigt bin? Was bedeutet eigentlich der beschriebene Liquiditätsengpass?
Private Liquidität, privates Vermögen muss nicht angeknabbert werden. Niemand muss das bei der Antragsstellung berücksichtigen – auch nicht private oder geschäftliche Kreditlinien. Niemand muss sich mehr verschulden, damit er überhaupt einen Antrag stellen kann. Man muss auch nicht bis zum letzten Cent seine Rücklagen aufgebraucht haben, bevor man einen Antrag stellt.
Also kommt die Stadt den Antragsstellern entgegen?
Wir lassen jetzt zu, dass sich jeder Antragsteller im Moment der Antragsstellung einmal fragt, wie seine Liquidität in den nächsten drei Monaten aussehen könnte und unterstellen zu Gunsten des Antragstellers, dass er von dem Shutdown-Szenario – also den aktuellen maximalen Einschränkungen – ausgehen darf. Bei geschlossenen Läden sind die Einnahmen vermutlich gleich Null, die Betriebskosten laufen jedoch häufig weiter. Wenn das so weitergeht, laufen viele eben in einen Engpass.
Sie legen den Hamburgern jetzt also nah, auf jeden Fall einen Antrag zu stellen?
Meine Anregung ist, die Phase der maximalen Einschränkung zu nutzen und durchaus jetzt den Antrag zu stellen. Es kann ja sein, dass es irgendwann in den nächsten Wochen Lockerungen gibt. Dann verändert sich die Situation möglicherweise. Und ein Laden, der im Mai wieder aufmachen darf, darf vielleicht nicht mehr ohne weiteres geltend machen, dass er in einen Engpass kommt.
Ihre Worte klingen sehr eindringlich.
Das sind sie auch. Wenn ich jetzt zum Beispiel einen Handyladen in Wilhelmsburg betreiben würde, dann würde ich mich zu Ostern hinsetzen und einen Antrag vorbereiten und nicht sagen „Ach, mach ich irgendwann im Mai“. Denn wenn ich den Laden irgendwann wieder aufmachen darf, wird es nicht mehr so leicht, den Liquiditätsengpass vernünftig zu begründen.
Was passiert, wenn ich bei der Antragsstellung einen Fehler gemacht habe? Soll ich dann sofort einen zweiten Antrag hinterherschicken?
Nein. Unsere Bitte ist, dass das Antragsverfahren jetzt erst einmal bis nach Ostern durchläuft. Wir bereiten ein Verfahren vor, wo es dann eine Möglichkeit gibt, derartige Fehler zu beseitigen.
Muss ich mir bei Fehlern im Antrag Sorgen machen, dass das als Missbrauch gewertet wird?
Es gab bereits schon Hinweise auf Missbrauch – darauf sind wir vorbereitet. Wer uns da mutwillig betrügt, der muss damit rechnen, dass es eine Rückforderung und ein Verfahren wegen Subventionsbetrug gibt. Wenn man sich aber bei der Steuer-ID vertippt hat, muss man sich keine Sorgen machen, dass man im Knast landet.
Viele sorgen sich, dass sie ihre Anträge zu spät stellen und dann kein Geld mehr bekommen. Ist in Hamburg wirklich genug für alle da?
Wir haben Vorkehrungen getroffen, sind für einen größeren Ansturm vorbereitet. Jeder, der antragsberechtigt ist, wird hier auch bedient und bekommt sein Geld. Ich habe im Moment keine Indikationen dafür, dass wir irgendwo auf Reserve laufen.
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Wie viel Mittel hat Hamburg zur Verfügung?
Wir haben 300 Millionen Euro an Landesmittel bereitgestellt, der Bund 50 Milliarden – etwa eine Milliarde davon plant der Bund für Hamburg ein.. Von den 233 Millionen Euro, die wir Antragstellern aktuell auszahlen, gehen etwa 60 Prozent auf Rechnung des Bundes.
Was mache ich, wenn die Soforthilfe nicht reicht?
Diese Krise ist so groß, dass eine Hilfsmaßnahme allein nicht reicht. Es ist wichtig, dass der gesamte Schutzschirm, den Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungsträger aufspannen, genutzt wird. Das heißt, dass die Möglichkeit der Kurzarbeit unbedingt genutzt werden sollte. Und dass Solo-Selbstständige im Zweifel auch ergänzend Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Wo man Mietzahlungen hat, sollte man mit seinem Vermieter sprechen und auch mit Banken sollte man bei Krediten über Stundungen sprechen.
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Welche Hilfe gibt’s noch von Hamburg?
Neben der Soforthilfe haben wir Kreditprogramme ausgeweitet. Die Förderbank IFB hat Projekte für die Bereiche Sport und Kultur aufgelegt. Die KfW hat einen Sofortkredit mit 100 Prozent Haftungsfreistellung aufgelegt. Für Banken gibt es keinen Grund, den zurückzuhalten, weil der Staat zu 100 Prozent haftet. Und Hamburg selbst hat noch ein Eisen im Feuer. Mit einem Kreditrahmen in Höhe von 300 Millionen Euro wollen wir Bereiche unterstützen, in denen es Förderlücken gibt. Start-ups zum Beispiel oder bestimmte Branchen. Diesen ergänzenden Liquiditätskredit bereiten wir gerade vor.
Bekommt man auch Geld, wenn das Unternehmen gerade erst in der Gründung ist?
Wir hatten anfangs gesagt, dass man schon ein paar Wochen am Start sein muss, um in die Antragsberechtigung zu fallen. Das ändern wir gerade, so dass es ausreichend ist, dass diejenigen, die ihr Gewerbe unmittelbar vor der Krise gegründet haben, ebenfalls antragsberechtigt sind. Und diese Krise begann formal am 11. März.
Wie wirkt sich die Krise auf städtische Unternehmen aus?
Die sind hart gefordert. Wir rechnen da aktuell mit einem Minus von rund 200 Millionen Euro im Hamburger Haushalt. Das ändert aber nichts daran, dass unsere öffentlichen Unternehmen auch in der Krise gute Arbeitgeber sein wollen und auch sind – und auch ein Stückweit eine Beschäftigungsgarantie abgeben können. Natürlich kann es aber auch hier Kurzarbeit geben.