• Barakat H. vor dem Verwaltungsgericht Hamburg.
  • Foto: Dotti

Proteste vor Rassismus-Prozess: Wird Barakat H. kontrolliert, weil er schwarz ist?

Es ging heiß her im Verwaltungsgericht St. Georg – und das nicht nur wegen der Sommerhitze. Der 35-jährige Togoer Barakat H. wird oft von Polizisten kontrolliert, aus seiner Sicht wegen eines einzigen Grundes: seiner schwarzen Hautfarbe. Deswegen hat er die Stadt Hamburg als Verwaltungsorgan der Polizei angeklagt.

Vor dem Gericht demonstriert ein Dutzend Sympathisanten des Klägers. „Das Problem heißt Rassismus“ und „Gefährliche Orte abschaffen“, heißt es unter anderem auf deren Plakaten. Tatsächlich wohnt Barakat H. an einem verwaltungstechnisch als „gefährlich“ eingestuften Ort: der Hafenstraße auf St. Pauli.

Barakat H. wird oft von Polizei kontrolliert – weil er schwarz ist, sagt er

Seit er 2014 aus Togo, über Libyen, das Mittelmeer und Italien nach Hamburg kam, lebt er in dem Stadtviertel. Die Polizei darf hier „verdachtsunabhängig“ kontrollieren, allerdings nicht allein aufgrund der Hautfarbe. Barakat H. sieht aber genau das bei den Einsätzen der Polizei gegen ihn gegeben: „Racial Profiling“.

Vor dem Gericht demonstrieren ein Dutzend Sympathisanten des Klägers.

Vor dem Gericht demonstrieren ein Dutzend Sympathisanten des Klägers.

Foto:

Dotti

Mindestens zehn Mal sei Barakat H. kontrolliert worden, sagt er. Die Verhandlung betrifft aber nur vier Vorfälle zwischen November 2016 und April 2018.

Weitere Kontrollen hat er nach Absprache mit seinem Anwalt Carsten Gericke nicht zur Klage eingereicht, um den Prozess zu beschleunigen. Wichtig ist Barakat H., dass geklärt wird, ob das Vorgehen der Polizei einen Verstoß gegen das Grundgesetz und den Artikel drei darstellt: Benachteiligung wegen seiner Abstammung.

Polizei-Kontrolle wurde bereits als nicht rechtmäßig eingestuft

Eine Kontrolle an der Silbersackstraße im Januar 2017 wurde durch ein Urteil aus dem gleichen Jahr bereits als nicht rechtmäßig eingestuft.

Dass die Behörde zu „einer internen Aufklärung wegen Rassismus“ kommt, wünscht sich Gericke. Zunächst ist aber nur eines klar: Ein schnelles Ergebnis ist in diesem Prozess nicht zu erwarten. Denn die Rekonstruktion der vergangenen Fälle dauert, hinzu kommen Sprachschwierigkeiten – und die Auseinandersetzung zwischen dem Vertreter der Innenbehörde und dem Anwalt des Klägers.

„Ich kenne den Rassismus, ich erlebe ihn“

Der Richter betont, dass man sich „eine sachliche, neutrale Atmosphäre“ wünsche. Ein Ende ist offen. Barakat H. wird aber weiter Rede und Antwort stehen: „Ich kann alle Fragen beantworten. Ich kenne den Rassismus, ich erlebe ihn.“ (mp)

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