Prozess in Hamburg: Nach Attacke auf Muslimin: Wirrer Auftritt vor Gericht
Mitte –
Iris S. soll Samanta A. geschubst, beleidigt, getreten, geschlagen haben – und das offenbar nur, weil diese einen Niqab trug, also einen Gesichtsschleier. Vor dem Amtsgericht Mitte soll der Fall nun aufgearbeitet werden. Doch bereits in den ersten Minuten der Verhandlung am Dienstag wird deutlich: Es gibt keinen kurzen Prozess.
Die Angeklagte Iris S. (52) trägt weder Springerstiefel, noch rechtsradikale Tattoos. Sie wirkt eher, als habe sie soeben ihr Strickzeug weggelegt. Für ihre Aussage steht S. umständlich auf und richtet ihren Wollschal: „Die Geschichte ist frei erfunden“, sagt S. bestimmt. Und ergänzt: „Mein Verteidiger ist nicht auf meiner Seite.“
Prozess in Hamburg: Angeklagte weist Schuld von sich
Es wird schnell deutlich: S. sieht sich als Opfer – des Gerichts, der Beamten, generell im Leben. Sie ist derzeit ohne festen Wohnsitz und seit Ende November in Untersuchungshaft. Im selben Monat soll sie das Opfer Samanta A. am Glockengießerwall unvermittelt angegriffen haben. Laut Anklage versuchte S. den Körperschleier von A. wegzureißen, beschimpfte sie als „Islamistenschlampe“ und rief: „Diese Islamisten töten uns“. Den eingreifenden Polizisten soll sie als „Gaylord“ beleidigt und bespuckt haben.
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Von den Vorwürfen der Staatsanwältin will die Angeklagte jedoch nichts wissen. „Ich habe das alles nicht getan“, erklärt S. mit sich überschlagender Stimme. Wenige Sätze später sagt sie, es sei nur zu „Wortgefechten“ gekommen, sie sei eigentlich „ausländerfreundlich“. Dann schwurbelt sie: „Es geschehen Straftaten unter den Schleiern“. Ihre Aussage endet, wo sie begonnen hat: Sie habe nichts getan – der Polizist habe sie jedoch zu Boden gebracht, aber das interessiere hier wohl nicht.
Prozess in Hamburg: Richterin fordert Gutachter an
Die Richterin gibt sich Mühe, der Angeklagten entgegenzukommen. „Es gibt meistens zwei Seiten“, erklärt sie S. ruhig. Sie wolle hier nur herausfinden, was damals geschehen sei. Sie werde Samanta A. und die Zeugen ebenfalls befragen.
Doch das stellt sich als unmöglich heraus, denn: Der Flur vor dem Gerichtssaal ist leer – kein Opfer, keine Zeugen. Der Richterin kommt das entgegen: Sie möchte einen Gutachter bestellen, um die Schuldfähigkeit der Angeklagten prüfen zu lassen. Der Prozess soll in einem Monat fortgesetzt werden.