Der Angeklagte Daniel E. (40) sitzt neben seinem Verteidiger im Gerichtssaal.
  • Der Angeklagte Daniel E. (40) sitzt neben seinem Verteidiger im Gerichtssaal.
  • Foto: Daniel Dörffler

Prozess um Drogenbande: Danny D.s Gehilfe steht (schon wieder) vor Gericht

Eigentlich war schon alles vorbei: Zu sechs Jahren und neun Monaten Haft war Daniel E. (40) im Mai 2023 verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg hatte ihn des bandenmäßigen Drogenhandels schuldig gesprochen. Als mutmaßlicher Komplize des Drogenpaten Danny D. hatte er nach Überzeugung des Gerichts massenweise Kokain, Amphetamin und Marihuana gebunkert und weiterverkauft. Doch zum Haftantritt kam es nicht. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein – sie will, dass der Angeklagte auch wegen Beihilfe zum Drogenhandel verurteilt wird.

„Die Lesestunde ist jetzt um“, sagt die Vorsitzende Richterin. Die Anwesenden im Saal 309 atmen auf, auch Daniel E. wirkt erleichtert. In den vergangenen anderthalb Stunden war er auf seinem Platz hin und her gerutscht, stand immer wieder auf. Sein Mandant habe starke Rückenschmerzen, sagt der Verteidiger entschuldigend. Der Angeklagte, ein breitschultriger Mann mit Kurzhaarfrisur, trägt zur schwarzen Jeans ein weißes Hemd.

Hamburg: Mutmaßlicher Komplize von Drogenpate erneut vor Gericht

Neues hat er seit Beginn der Verhandlung nicht erfahren. Zuerst verlas die Staatsanwältin die ursprüngliche Anklage, danach die Richterin das erste Urteil. Und zu guter Letzt noch das Urteil des BGH, der die Entscheidung in Teilen wieder aufhob. Daniel E. war bei allem schon dabei.

Seine Beteiligung an den Drogengeschäften ist unstrittig und nicht mehr Gegenstand des Verfahrens. „Er hat frühzeitig und umfassend gestanden“, merkt die Richterin an. Von Frühjahr bis Juni 2020 lagerte er in einer sogenannten Bunkerwohnung in Hamburg Dutzende Kilo Koks, Speed und Gras ein. Die Bande, unter Führung des rechtskräftig verurteilten Danny D., hatte die Drogen zuvor nach Deutschland geschmuggelt.

Hamburg: Daniel E. übergab kiloweise Drogen auf Parkplätzen

Neben dem Verwahren des Stoffs war Daniel E. auch am Weiterverkauf beteiligt. Meist übergab er kiloweise Drogen auf Parkplätzen im Stadtgebiet: Eidelstedt, Steilshoop, Eimsbüttel. Sogar die Shell-Tankstelle am Bahnhof Dammtor diente als Übergabeort. Auch Geldbeträge, in einem Fall 400.000 Euro in bar, nahm er entgegen.

Insgesamt soll die Bande mehr als 250 Kilo Kokain, 480 Kilo Marihuana und 100 Kilo Amphetamin verkauft haben. Dabei verdienten sie angeblich mehr als eine Million Euro. Im ersten Verfahren hatte das Gericht Daniel E. in zehn Fällen wegen Drogenhandels verurteilt – und zwar in jenen, bei denen er direkt in den Verkauf eingebunden war.

Der Staatsanwaltschaft ging das nicht weit genug. Sie war überzeugt, dass der Angeklagte darüber hinaus Beihilfe zum Drogenhandel von Danny D. und Co. leistete.

BGH hebt Urteil gegen Hamburger Dealer teilweise auf

Der BGH prüfte und kam zum Schluss, dass das erste Urteil Rechtsfehler aufweist. Eine Verurteilung auch wegen Beihilfe sei möglich, urteilten die Leipziger Richter. Sie hoben das Urteil teilweise auf und wiesen den Fall zurück ans Landgericht Hamburg, an eine andere Strafkammer.

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„Wir gucken uns jetzt die Chats nochmal an“, sagt die Richterin gegen Ende des Verhandlungstags. In den sichergestellten Protokollen soll nach neuen Hinweisen gesucht werden. Sollte das Gericht fündig werden, droht dem Angeklagten bei einer Verurteilung auch wegen Beihilfe eine höhere Strafe als zuvor.

Einen Lichtblick gibt es für Daniel E. dennoch: Das neue Cannabisgesetz sieht für den bandenmäßigen Handel mit der Droge nur noch zwei Jahre Mindeststrafe vor – vorher waren es fünf. Der Prozess wird am Freitag, den 9. August, fortgesetzt.

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