Die Schönheits-Ärztin, der Ex und der Killer: Unerwartete Wende im Prozess!
Die Hamburger Ex-Schönheitschirurgin Lotta N. (49) und ihr Ehemann Thomas N. (51) sollen versucht haben, im Darknet einen Auftragskiller zu bestellen, um ihren Ex-Partner zu töten. Seit Dezember des vergangenen Jahres stehen sie wegen gemeinschaftlich versuchter Anstiftung zum Mord vor Gericht. Eigentlich hätte das Landgericht Hamburg am Freitag das Urteil verkünden sollen. Doch daraus wurde nichts …
Die Verteidigerin des Mannes habe mit einem Befangenheitsantrag die Vorsitzende Richterin abgelehnt, nachdem für ihren Mandanten ein Arzt hinzugezogen worden sei, sagte am Freitag ein Gerichtssprecher. Die Begründung: Das Hinzuziehen des Arztes lasse darauf schließen, dass die Richterin auf eine besonders harte Verurteilung festgelegt sei, so die Verteidigerin.
Hamburg: Zusammenbruch des Angeklagten befürchtet
Die Richterin wolle offenbar einen Mediziner bereithalten, falls der Angeklagte infolge eines solchen Urteils beispielsweise einen Zusammenbruch erleide, beschrieb der Sprecher den Gedankengang der Verteidigerin.
Eigentlich wollte das Gericht am Freitag das Urteil verkünden. Die 49 Jahre alte Ärztin und der 51 Jahre alte Unternehmer sollen laut Anklage versucht haben, über das Darknet einen Auftragsmörder zu akquirieren, der den in Hamburg lebenden, früheren Lebenspartner der Frau töten sollte. Mit ihm befand sich die Angeklagte den Angaben zufolge in einem Sorgerechtsstreit um die gemeinsame Tochter.
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Nach Aussage des Gerichtssprechers war von Anfang an ein Arzt bei den Verhandlungen dabei, zu Beginn vor allem wegen gesundheitlicher Probleme der Angeklagten. Zuletzt habe auch der Angeklagte zumindest ärztliche Aufmerksamkeit benötigt. Nun müsse das Gericht ohne die Vorsitzende Richterin den Befangenheitsantrag prüfen. Sollte er abgelehnt werden, könne am kommenden Dienstag das Urteil verkündet werden. Andernfalls würde der Prozess platzen. (dpa/ncd)