Skandal um Rollings-Stones-Konzert: Ex-Bezirks-Boss verurteilt
Nach einem viermonatigen Prozess um die Vergabe von Freikarten für das Hamburger Rolling-Stones-Konzert von 2017 ist am Freitag das Urteil im Hamburger Landgericht verkündet worden.
Gut viereinhalb Jahre nach einem Konzert der Rolling Stones in Hamburg ist nun das Urteil im Prozess gegen den damaligen Chef der Genehmigungsbehörde und drei Mitangeklagten gefallen. Das Landgericht verurteilte den Hauptangeklagten Harald Rösler (SPD) zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen von je 120 Euro. Er habe sich durch die Annahme und Weitergabe der 100 Tickets der Vorteilsannahme und -gewährung schuldig gemacht, erklärte der Vorsitzende der Strafkammer, Sönke Pesch, am Freitag in seiner Urteilsbegründung. Von den Hauptvorwürfen der Bestechlichkeit und Untreue wurde der 72-Jährige freigesprochen. Sein damaliger Stellvertreter muss wegen Vorteilsannahme und Beihilfe zu 110 Tagessätzen à 110 Euro zahlen. Freisprüche gab es für die beiden Verantwortlichen für das Konzert bei der Veranstaltungsagentur, denen die Anklage Bestechung vorgeworfen hatte.
Affäre um Rollings-Stones-Konzert: Urteil da
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten, den ehemaligen Chef des Bezirksamtes Nord, Harald Rösler (SPD), elf Monate Haft auf Bewährung gefordert. Der 72-Jährige war damals für die Genehmigung des Konzerts im Hamburger Stadtpark zuständig. Die Anklagebehörde hält die Vorwürfe der Vorteilsannahme und -gewährung für erwiesen.
Rösler hatte laut Anklage vom Veranstalter 300 Kauf- und 100 Freikarten bekommen. Davon soll er Karten an 40 Mitarbeiter weitergegeben haben, zum Dank für deren Arbeit. Rösler habe mit der Weitergabe sein persönliches Image verbessern wollen, so der Vorwurf. Die ursprünglich erhobenen Anklagepunkte der Bestechlichkeit und Untreue hätten nicht nachgewiesen werden können, hieß es.
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Röslers damaliger Stellvertreter ist wegen Beihilfe und Vorteilsannahme angeklagt. Für den 50-Jährigen beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 13.200 Euro. Für zwei weitere Beschuldigte, die bei der Veranstaltungsagentur für das Konzert verantwortlich waren, sprach sich die Anklagebehörde für Freispruch aus.
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Die Verteidiger der vier Angeklagten haben jeweils Freispruch für ihre Mandanten gefordert. Die Anwälte übten scharfe Kritik, die Staatsanwaltschaft habe im Vorfeld des Prozesses zu einseitig ermittelt, Entlastendes nicht gewürdigt. Es sei zudem zu einer öffentlichen Vorverurteilung gekommen. Die Rolling Stones hatten am 9. September 2017 vor mehr als 80.000 Fans im Stadtpark gespielt.
In der Freikarten-Affäre sind bereits zwei hohe Beamtinnen verurteilt worden, ohne dass die Urteile bislang rechtskräftig wurden. Das Amtsgericht Hamburg hatte am 26. August 2021 eine Dezernentin aus dem Bezirksamt Nord wegen Vorteilsannahme und der Verleitung Untergebener zu einer Straftat zu 120 Tagessätzen von je 115 Euro verurteilt (Az.: 248a Ds 28/19). In einem ersten Verfahren wegen der Ticketaffäre war Ende 2019 eine ehemalige Staatsrätin zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen von je 170 Euro verurteilt worden (jek/dpa)