Prozess um tödlichen Unfall in Hamburg: Angeklagte müssen nicht ins Gefängnis
Urteil nach tödlichem Autounfall in Hamburg: Die beiden Angeklagten im Prozess um den tödlichen Crash auf der Sievekingsallee in Horn müssen nicht ins Gefängnis.
Rückblick: Es ist der 14. Oktober gegen 1.40 Uhr, als ein 20-jähriger Unbeteiligter, der die Sievekingsallee auf dem linken Fahrstreifen stadteinwärts entlangfährt, im Rückspiegel zwei Autos bemerkt, die auf beiden Spuren deutlich zu schnell fahren.
Der damals 22-jährige Fahrer des auf der linken Spur fahrenden BMW X5 versucht den damals 19-jährigen Fahrer des auf der rechten Spur fahrenden Audi A6 zu überholen, um nicht auf den vorausfahrenden Wagen des 20-Jährigen aufzufahren. Dabei kollidieren beide Autos, der Audi dreht sich und schleudert gegen mindestens elf parkende Autos. Der BMW stößt mit der Beifahrerseite gegen einen Baum – der Beifahrer wird lebensgefährlich verletzt und stirbt später. Insgesamt werden fünf Menschen verletzt.
Staatsanwaltschaft: Keine Beweise für illegales Rennen in Hamburg
Die Staatsanwaltschaft klagte zunächst wegen illegalen Fahrzeugrennens an, stufte jedoch nach der abgeschlossenen Beweisaufnahme aufgrund nicht ausreichender Beweise auf fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Körperverletzung hinunter.
Zuletzt forderte die Staatsanwaltschaft für den Fahrer I. (23), dessen Beifahrer starb, eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, inklusive Führerscheinentzug von fünf Jahren. Für den Angeklagten R. (20) wurde Freispruch beantragt. Die Anwälte der Angeklagten plädierten beide für Freispruch.
Hamburg: Tödlicher Unfall – Angeklagte müssen nicht ins Gefängnis
Das am Mittwoch gesprochene Urteil des Landesgerichts folgte den Forderungen nur bedingt. I. wurde zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt, muss zusätzlich 3000 Euro an die Eltern des Getöteten zahlen und erhält eine Führerscheinsperre von vier Jahren.
Der angeklagte R. wurde freigesprochen. (mp)