Querdenker-Arzt vor Gericht: Masken-Atteste und „CO2-Vergiftung“
Der Hamburger Arzt Dr. Walter Weber (80) muss sich am Montag vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, in 57 Fällen falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben, um Patienten von der damals geltenden Maskenpflicht zu befreien.
Von April 2020 bis September 2021 soll Weber in seiner privatärztlichen Praxis in der City Nord (Winterhude) Patienten von der Maskenpflicht befreit haben. Unter den Begründungen Diagnosen wie „Symptome einer CO2-Vergiftung“, „Panikattacken“ oder „Asthma bronchiale“.
Dabei habe er zum Teil überhaupt keine Untersuchungen durchgeführt oder die Diagnosen nicht durch zuständige Fachärzte abklären lassen. Teilweise habe er für die Befreiung der Maskenpflicht auch überhaupt keine Begründung angegeben.
Zwei Zeuginnen sollen unrechtmäßige Befreiungen der Maskenpflicht ausgestellt worden sein
Am 15. Dezember 2020 soll er für die Zeugin M. ein Attest mit der Begründung Panikattacken, Atembeschwerden,
Konzentrationsstörungen, Müdigkeit und CO2-Vergiftung ausgestellt haben. Ohne die Diagnose mit einem Facharzt für Psychotherapie abzusprechen. Am 18. Januar 2021 soll er der Zeugin S. eine Befreiung wegen „CO2-Vergiftung“ ausgestellt haben. Dabei habe er die Patientin nie wirklich untersucht.
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Weber war zudem Leiter der Initiative „Ärzte für Aufklärung“. Ärzte sprachen sich dort öffentlich gegen die Maskenpflicht oder die Corona-Impfung aus. Viele von ihnen sprachen unter anderem auf „Querdenker“-Demonstrationen und verbreiteten so Falschinformationen. (mp)