„Angriff auf Grundrechte“: Verfassungsschutz speichert Daten von Demo-Teilnehmern
Wie weit darf der Staat bei der Beobachtung der Bürgerinnen und Bürger gehen? Und wie lange dürfen welche Daten gespeichert werden? Mit diesen und weiteren Fragen zum Thema befasste sich der Innenausschuss der Bürgerschaft. Grund dafür ist, dass der Hamburger Verfassungsschutz künftig von einem neuen, unabhängigen Gremium kontrolliert werden soll. Vor rund zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht einige Teile des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes geändert, das wirkt sich jetzt auch auf Hamburg aus. Unterdessen kommt raus, dass die Daten dutzender Teilnehmer einer Demo vom Verfassungsschutz gespeichert wurden.
Richterinnen und Richter fordern, dass ein Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht zum Ermittlungsziel werden darf. Also dürfen Verfassungsschützerinnen und -schützer zwar unter bestimmten Bedingungen abhören, müssen beim Ehekrach aber weghören. Auch darf nicht mehr alles, was sie hören oder sehen, an andere Behörden weitergegeben werden.
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