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Regeln, Kontrollen, Abmahnung: Maskenpflicht gilt jetzt auch bei der Arbeit!

Maske im Büro: Der Hamburger Senat hat angekündigt, dass ab Dezember auch am Arbeitsplatz eine Maskenpflicht gilt. Aber was passiert, wenn sich die Kollegen nicht dran halten oder die Maske mal aus Versehen zu Hause liegen bleibt? Die MOPO beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Maskenpflicht am Arbeitsplatz.

Wer muss am Arbeitsplatz eine Maske tragen?

„In allen öffentlichen Gebäuden sowie Arbeits-, Dienst-, Betriebstätten und sonstigen räumlichen Bereichen, die zwar nicht öffentlich zugänglich sind, aber der Berufsausübung dienen, gilt ab 1. Dezember 2020 in geschlossenen Räumen eine Maskenpflicht“, heißt es in einer Mitteilung des Senats vom vergangenen Freitag. 

Wo dürfen Arbeitnehmer die Maske abziehen?

Der Hamburger Senat erklärt, die Maske dürfe abgelegt werden, wenn „ein dauerhafter Steh- oder Sitzplatz eingenommen wird“ und an diesem Platz ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden könne.

Wer ist im Büro für die Einhaltung der Maskenpflicht verantwortlich?

„Zunächst ist jeder Mitarbeiter individuell dafür verantwortlich, sich an die Maskenpflicht zu halten. Tue ich dies nicht, ist das gegebenenfalls eine Ordnungswidrigkeit“, sagt Martin Helfrich, Sprecher der Sozialbehörde zur MOPO. Der Chef müsse die Einhaltung der Maskenpflicht aber nicht kontrollieren.

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Ich habe meine Maske vergessen. Muss mein Arbeitgeber mir jetzt eine Maske stellen?

„Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, Arbeitsschutzmaßnahmen einzuhalten – wie etwa Plexiglasscheiben an der Supermarktkasse, oder ein ausreichender Abstand der Tische in Pausenräumen“, so Helfrich. „Der Arbeitgeber muss aber keine Masken zur Verfügung stellen, hierfür ist jeder Arbeitnehmer selbst verantwortlich.“

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Zum Schutz der Mitarbeiter vor dem Corona-Virus haben einige Supermärkte – wie hier in Leipzig – Plexiglasscheiben an den Kassen angebracht.

Foto:

dpa

Was droht Mitarbeitern, die keine Maske am Arbeitsplatz tragen? 

„Welche juristischen Folgen einen Arbeitnehmer in einem solchen Fall erwarten, muss individuell geklärt werden“, so Helfrich. Auf der Webseite der Gewerkschaft ver.di ist erklärt, dass der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts die Beschäftigten dazu verpflichten kann, einen Mundschutz zu tragen. Wer sich dem verweigert, riskiert eine Abmahnung oder im wiederholten Fall eine Kündigung. Hier ist also auf den individuellen Fall zu achten.  

Wo kann ich mich beschweren, wenn sich am Arbeitsplatz niemand an die Maskenpflicht hält?

„Als Erstes sollte ein klärendes Gespräch mit dem jeweiligen Kollegen oder einem Vorgesetzen gesucht werden“, sagt der Sprecher der Sozialbehörde. „Gesonderte Kontrollen der Behörden, die über den Arbeitsschutz hinaus gehen, sind nicht geplant.“

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