Risikogebiete: Hamburg meldet Rekordzahl an Rückkehrern
Mit mehr als 9000 Rückkehrern aus Corona-Risikogebieten verzeichneten Hamburgs Gesundheitsämter am Montag einen neuen Höchststand, viele werden das Coronavirus als unerwünschtes Souvenir mitbringen: Die Hälfte der Hamburger Neuinfektionen wurde zuletzt bei Rückreisenden festgestellt, die Inzidenz steigt, je näher das Ferienende rückt. Hamburg ist damit eine Art Frühwarnsystem für den Rest des Landes: Brechen die Ämter unter dem Meldeansturm zusammen? Begeben sich Risiko-Urlauber tatsächlich in Quarantäne? Und was, wenn nicht? Die MOPO beantwortet die wichtigsten Fragen.
Einfaches Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet, Virusvariantengebiet – was ist da der Unterschied?
Was alle Regionen verbindet: Wer von dort aus nach Deutschland einreisen will, muss vorher (!) eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Bei Flugreisenden sollen das die Airlines kontrollieren. Bei Auto- und Bahnreisenden nimmt die Bundespolizei Stichproben. Die Anforderungen nach der Rückkehr unterscheiden sich allerdings je nach Einstufung des Urlaubslandes.
Wer aus einem einfachen Risikogebiet einreist (etwa Dänemark, Frankreich, Irland), dem wird die zehntägige Quarantäne erlassen, sofern er vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Die Nachweise können bei der Anmeldung gleich mit eingereicht werden.
Für Hochinzidenzgebiete (als solche gelten die Niederlande und Spanien inklusive Balearen ab Dienstag, 27. Juli) gilt: Vollständig Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne, alle anderen müssen sich mindestens fünf Tage absondern, können die Quarantäne erst dann durch einen negativen Test beenden.
Rückkehrer aus Virusvariantengebieten (Brasilien, Uruguay und zahlreiche afrikanische Staaten) müssen ohne Ausnahme für 14 Tage in Quarantäne.
Was passiert, wenn ich meine Einreise nicht melde?
Es besteht eine Pflicht zur Meldung: Wer auf die Anmeldung verzichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Laut Innenbehörde kostet die unangemeldete Einreise aus einem Risikogebiet 300 Euro Buße. Ob solche Fälle in Hamburg bereits aufgeflogen sind und wenn ja, ob Bußgelder verhängt wurden, weiß allerdings nicht einmal die Bußgeldstelle. Anders als andere Bundesländer hat Hamburg die Bußgelder für renitente Rückkehrer nicht in seine Eindämmungsverordnung aufgenommen. Nordrhein-Westfahlen etwa droht mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro, wenn sich jemand nicht an die Quarantäne-Pflicht hält. Geht ein Rückkehrer, der in Quarantäne müsste, zur Arbeit, können sogar bis zu 25.000 Euro fällig werden.
Und wenn ich mich nicht digital anmelden will?
Dann gibt es die „Ersatzmitteilung“, die auf Papier per Post erfolgt. Wie viele Hamburger Rückkehrer davon Gebrauch machen, wird in der Sozialbehörde nicht erfasst. Zettel, die am Airport ausgefüllt wurden, sollen aber bereits am übernächsten Tag bearbeitet werden.
Wie wird denn kontrolliert, ob ich wirklich in Quarantäne bin?
„Quarantänepflichtige Rückkehrer müssen mit mehrfachen Kontrollanrufen der Zentralen Unterstützungseinheit der Gesundheitsämter rechnen“, so Martin Helfrich, Sprecher der Sozialbehörde. Schöpfen die Mitarbeiter Verdacht, etwa weil im Hintergrund die S-Bahn-Ansage zu hören ist, wird auch an der Wohnanschrift kontrolliert.
Ist die Kontrolle angesichts der großen Zahlen noch zu schaffen?
„Ja“, betont der Behördensprecher. Die Unterstützungseinheit besteht derzeit aus 200 Mitarbeitern und wird noch aufgestockt. Die Ärzte in den Gesundheitsämter sind dadurch entlastet und können sich um Rückkehrer mit Symptomen kümmern und Quarantäne-Auflagen nach Kontakten mit Infizierten verhängen oder aufheben.
Müssen bald wieder alle mit Einschränkungen rechnen, weil die Urlauber das Virus einschleppen?
Danach sieht es derzeit nicht aus: „Der Senat kann kaum verhindern, dass Menschen sich im Ausland anstecken“, so Behördensprecher Helfrich auf MOPO-Nachfrage: „Das heißt aber auch: Massive Einschränkungen hier in der Stadt würden an dem Anstieg in der jetzigen Situation nur bedingte Auswirkungen haben.“ Halten sich viele ungeimpfte Rückkehrer aus Hochinzidenzgebieten allerdings nicht an die Quarantäne, kann sich das schnell ändern: „Wenn es dazu kommt, dass auch in der Stadt selbst ein erhebliches Infektionsgeschehen entsteht, müsste gegengesteuert werden, um die Verbreitung zu bremsen“, so der Sprecher der Gesundheitsbehörde.