Schlick-Problem gelöst? Das ist jetzt in der Nordsee geplant
Seit Jahren ist die Frage ungelöst, wo Hamburgs Hafenschlick deponiert werden kann. Bisherige Pläne der Stadt stießen immer wieder auf heftige Kritik, jetzt scheint sich jedoch eine Lösung abzuzeichnen.
Noch im Februar teilte Hamburgs Wirtschaftsbehörde (BWI) mit, der mit Umweltgiften belastete Schlick aus der Elbe solle vor Scharhörn abgelagert werden – eine vor Cuxhaven gelegene Vogelschutz-Insel. Dagegen sprachen sich jedoch nicht nur Umweltverbände aus, auch aus den Nachbarländern wie Niedersachsen kam deutliche Kritik. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) prüfte Anfang März sogar eine Klage gegen den Hamburger Beschluss.
Vorläufige Lösung um Hamburgs Hafenschlick zeichnet sich ab
Zuletzt war dann anstelle der Insel die Tiefwasserreede im Gespräch, ein niedersächsisches Gebiet nördlich von Langeoog in der Nordsee. Pläne dazu wurden vom niedersächsischen Umweltministerium zunächst weder gekippt noch bestätigt.
Wie es in einer Mitteilung des Ministeriums am Dienstag jetzt heißt, habe man sich auf eine „Brückenlösung“ geeinigt. In einer gemeinsamen Erklärung begrüßten sowohl Hamburg als auch Niedersachsen die Pläne des Bundes, „im Bereich der Tiefwasserreede westlich von Helgoland im Bereich des niedersächsischen Küstenmeeres eine Verbringstelle für Sedimente einzurichten.“
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Die zuständige Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes werde dabei von Niedersachsen unterstützt, wie Umweltminister Olaf Lies in der Mitteilung erklärte: „Aus unserer Sicht ist das eine gute und vernünftige Brückenlösung, die eine Verklappung bei Scharhörn endgültig überflüssig macht.“
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Die Übergangslösung im Bereich der Tiefwasserreede sei dabei zeitlich beschränkt, bis ein nachhaltigerer Umgang mit dem Schlick aus der Elbvertiefung gefunden sei – das bedeute auch einen Verzicht auf zukünftige Kreislaufbaggerungen, so Lies.
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Der niedersächsische Umweltminister betonte in der Mitteilung auch die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Hamburg auf der Suche nach einer gemeinsamen Lösung. Eine Klageschrift behalte man sich dennoch als „Rückfallposition“ vor, sollte sich doch eine Verklappung vor Scharhörn abzeichnen. (to)