Schließung: Hamburg macht Flüchtlingsunterkunft „Aschenland“ dicht
Neugraben-Fischbek –
Ein Teil der umstrittenen Unterkunft „Aschenland“ im Hamburger Stadtteil Neugraben-Fischbek soll zum Jahresende geschlossen werden. Schon vor dem Bau der Flüchtlingsunterkunft waren die Anwohner 2016 auf die Barrikaden gegangen.
Das Portal „Aktuelles aus Süderelbe“ zitiert die Schließung aus einem Brief, des Trägers „Fördern & Wohnen“. Der Brief soll an die Bewohner der Unterkunft „Aschenland“ adressiert sein. Die Unterkunft stehe noch bis zum 30. September zur Verfügung. Bis zum 17. August sollten die Bewohner in der Verwaltung vorsprechen. Wohin sie nun umziehen werden, scheint noch nicht festzustehen.
Hamburg: Flüchtlingsunterkunft „Aschenland“ schließt
Auf Nachfrage der MOPO verwies „Fördern & Wohnen“ an die zuständige Sozialbehörde und äußerte sich selbst nicht zu den Fristen. Aus der Sozialbehörde heißt es: „Die Unterkunft wird planmäßig zum Jahresende auslaufen. Für mehr als die Hälfte der Bewohner sind schon neue Unterkünfte gefunden worden.“ Einige der Bewohner sollen anschließend auch in private Wohnungen umziehen können.
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Protest gegen „Aschenland“-Unterkunft schon vor dem Bau
Während der Flüchtlingskrise 2015 plante die Stadt eine Unterkunft für ursprünglich 3000 Geflüchtete in der Straße Am Aschenland in Neugraben-Fischbek. Diese Ankündigung löste unter den Anwohnern eine Welle der Entrüstung aus.
In einem Brief an den damaligen Bürgermeister Olaf Scholz (SPD), äußerten sie ihre Sorge vor einer „Ghettoisierung“ ihres Viertels. Die Bürgerinitiative „Neugraben-Fischbek: Nein! Zur Politik – Ja zur Hilfe“ bildete sich und kämpfte gegen den Bau der Unterkunft, sie fordere eine Obergrenze für den gesamten Stadtteil von 1500 Flüchtlingen – es kam sogar zur Straßendemo mit etwa 800 Teilnehmern.
Bürgervertrag setzt Frist für Flüchtlingsunterkunft
Bundesweit machte die Debatte um die Unterkunft in Neugraben-Fischbek Schlagzeilen. Schließlich gab die Sozialbehörde nach und reduzierte die maximale Anzahl der Bewohner auf 1500. In einem Bürgervertrag mit der Stadt wurden diese und andere Maßgaben für die Unterkunft festgelegt.
Darin ist auch vorgeschrieben, dass ein Teil der Unterkunft (Aschberg I, Cuxhavener Straße) auf fünf Jahre befristet ist und ein weiterer Teil (Aschberg II) auf zehn Jahre. Die fünf Jahre für den ersten Teil laufen nun aus. Im Anschluss soll die Fläche wieder gemäß des ursprünglichen Bebauungsplans dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden.