Schluss mit Corona-Cornern!: Alkoholverbot in Hamburg: Diese Bereiche sind betroffen
Schluss mit Straßen-Partys! Der Hamburger Senat hat am Donnerstag eine neue Allgemeinverfügung erlassen, um das Corona-Cornern in der Stadt zu unterbinden. Heißt: Der Alkoholverkauf wird am Wochenende in Teilen der Bezirke Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel verboten.
Laut Verordnung wird der Verkauf von alkoholischen Getränken durch Kioske, Tankstellen, den Einzelhandel sowie Bars und Gaststättenbetriebe von Freitag bis Sonntag jeweils von 20 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Die Maßnahme endet also Montagfrüh.
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„Hiervon ausgenommen ist der Ausschank von alkoholischen Getränken im Bereich der konzessionierten Außengastronomie für den Verzehr an Ort und Stelle“, teilte der Senat am Donnerstag mit.
Altona, Hamburg-Mitte, Eimsbüttel: Diese Gebiete bleiben am Wochenende trocken
Hintergrund der Maßnahme sei, dass die Polizei in den letzten Wochen an besonders stark frequentierten Orten in Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel zunehmend Verstöße gegen das Ansammlungsverbot und die Abstandsregeln in den Abendstunden sowie zur Nachtzeit festgestellt hatte.
Konkret heißt es: In Ottensen und Altona bleiben die Bereiche zwischen Barnerstraße und Klausstraße sowie der Altonaer Bahnhof alkoholfrei. Auch der Paul-Nevermann-Platz sowie ein Teil der Max-Brauer-Allee bis zur Goetheallee sind betroffen.
Darüber hinaus dürfen in der ganzen Sternschanze sowie auf St. Pauli bis zur Reeperbahn und zum Fischmarkt/Hafenstraße ebenfalls keine alkoholischen Getränke verkauft werden. Als östliche Grenze werden auf dem Kiez der Zirkusweg und die Glacischaussee angegeben.
In Eimsbüttel ist ein Teil der Altonaer Straße sowie die Amandastraße Höhe Lindenpark von der Allgemeinverfügung betroffen.
Ziel der Maßnahmen sei es, die Ausbreitung des Coronavirus‘ einzudämmen und größere Ansammlungen von Personen in den betroffenen Gebieten zu verhindern. „Erfahrungsgemäß sinkt mit zunehmendem Alkoholkonsum die Bereitschaft und die Fähigkeit, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten“, so der Senat.