Traktoren in der Hamburger Innenstadt, fast alle Fahrspuren sind blockiert.
  • Treckerdemo auf der Ludwig-Erhard-Straße in Hamburgs City (Archivbild).
  • Foto: Florian Quandt

Wieder Trecker-Alarm! Bauern wollen Verkehr in Hamburg lahmlegen

Die Bauern planen eine weitere Sternfahrt durch Hamburg: Fünf Aufzüge sind angemeldet, die Polizei rechnet mit Hunderten Traktoren.

Einmal mehr wollen protestierende Landwirte mit einer Trecker-Sternfahrt den Verkehr in Hamburg blockieren. Am Montag sind insgesamt fünf Aufzüge aus unterschiedlichen Richtungen angemeldet worden, die Anmelder rechnen laut Polizei mit bis zu 1500 Traktoren und anderen Fahrzeugen.

Trecker-Demo: Verkehrschaos in Hamburg befürchtet

Alle fünf Aufzüge wollen sich gegen 10 Uhr am Theodor-Heuss-Platz in Rotherbaum zu einer Zwischenkundgebung treffen, bevor sich die Trecker-Karawanen auf den Heimweg machen. Die Polizei rechnet mit „erheblichen Verkehrsbehinderungen“ und bittet „eindringlich“ darum, das Stadtgebiet zu umfahren. Auch im HVV seien Einschränkungen zu erwarten.

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In Hamburg eintreffen sollen die fünf Aufzüge gegen 7.30 Uhr:

  • Aus Bergedorf über die Wentorfer Straße, Eiffestraße, Sechslingspforte, Schwanenwik, Kennedybrücke und Alsterglacis
  • Aus Rahlstedt über die Meiendorfer Straße, Wandsbeker Marktstraße/Chaussee. An der Sechslingspforte vereinigen sich die Aufzüge aus Bergedorf und Rahlstedt
  • Aus Lurup über die Luruper Hauptstraße/Chaussee, Bahrenfelder Chaussee Stresemannstraße, Fruchtallee, Bundesstraße und Edmund-Siemers-Allee
  • Aus Rissen über Wedeler Landstraße, Osdorfer Landstraße/Weg. Auf der Bahrenfelder Chaussee vereinigen sich die Aufzüge aus Lurup und Rissen
  • Aus Marmstorf über die B75, Brücke des 17. Juni, Veddeler Damm, Shanghaiallee, Baumwall, Helgoländer Allee, Glacischaussee bis zur Straße An der Verbindungsbahn, wo der Aufzug auf die aus Rissen und Lurup trifft. (mp)

Aufgrund der erwarteten Verkehrsbehinderungen und wegen des Bahnstreiks hat sich der Hamburger Senat dafür entschieden, das Sonntagsfahrverbot für den 28. Januar aufzuheben. Die Ausnahmegenehmigung gilt für die Beförderung von Lebensmitteln und Versorgungsgütern des täglichen Bedarfs, sowie Medizin und Medizinprodukten.

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