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Schuldenbremse soll abgeschafft werden: Jetzt zieht Hamburgs Senat vor Gericht

Hamburgs Senat stemmt sich gegen eine Volksinitiative – und zieht dafür jetzt vor Gericht! Dadurch soll verhindert werden, dass das „Volksbegehren für ein Hamburger Gesetz zur Streichung der Schuldenbremse aus der Verfassung“ durchgeführt werden kann.

Der Antrag ans Verfassungsgericht wurde vom Chef der Senatskanzlei, Staatsrat Jan Pörksen, unterzeichnet – und bereits am Donnerstag eingereicht, wie es in einer Mitteilung des Senats heißt. „Die Volksinitiative ist verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und sie würde zu absurden Ergebnissen führen“, so Finanzsenator Andreas Dressel (SPD).

Hamburger Senat: Volksbegehren wäre im Corona-Kampf fatal

Die geforderte Streichung der Schuldenbremse würde demnach sogar eine Verschärfung der Kreditaufnahmeregelungen gegenüber dem Status quo bewirken. „Sogar jetzt zu Corona-Zeiten, in Notsituationen, wenn eine Kreditaufnahme besonders wichtig ist und unsere Schuldenbremse diese sogar im Ausnahmefall erlaubt, dürfte nach dem Wortlaut der Volksinitiative kein Kredit mehr aufgenommen werden“, so Dressel.

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Die Initiatoren der Volksinitiative stellten im März 2020 einen Antrag auf Durchführung des Volksbegehrens. Nach dem Gesetzesentwurf der Volksinitiative sollen die 2012 in die Hamburger Verfassung aufgenommenen Bestimmungen über die sogenannte Schuldenbremse vollständig wieder aufgehoben werden und die vorherige Regelung wieder hergestellt werden.

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