Auch in Hamburg ist Lachgas beliebt – hier konsumieren Jugendliche die Party-Droge vor den Augen eines Polizisten auf der Reeperbahn.
  • Auch in Hamburg ist Lachgas beliebt – hier konsumieren Jugendliche die Party-Droge vor den Augen eines Polizisten auf der Reeperbahn.
  • Foto: Marius Röer

Senat will Lachgas-Verkauf an Jugendliche verbieten

Der Verkauf von Lachgas an Minderjährige soll in Hamburg am 1. Januar 2025 verboten werden. Untersagt werden soll auch der Betrieb von Automaten, die Lachgas ohne Alterskontrolle anbieten. Am Dienstag will der Senat eine entsprechende Verordnung auf den Weg bringen. 

Derzeit wird Lachgas auch in Kiosken verkauft, teilweise abgefüllt in Luftballons, die explizit zum Inhalieren bestimmt sind – und unter Jugendlichen als Partydroge genutzt werden: Wer das Gas inhaliert, ist kurzfristig berauscht, riskiert aber auch Halluzinationen, Angstzustände und Atemstillstand, besonders, wenn auch noch Alkohol oder andere Drogen im Spiel sind.

Verstöße gegen Lachgas-Verbot kosten bis zu 5000 Euro

Der Bund plant zwar, Lachgas in das „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) aufzunehmen, um den Gebrauch als Droge zu untersagen, aber das wird nach dem Ampel-Aus noch dauern, weshalb der rot-grüne Senat nun auf die Schnelle ein eigenes Verbot (eine sogenannte „Gefahrenabwehrverordnung“) erlässt.

Verboten wird nicht nur der Verkauf, sondern auch die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige. Verstöße sollen mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und soll vorläufig bis zum 31. Dezember 2026 gelten.

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Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD): „Lachgas gehört nicht in Kinderhände! Der missbräuchliche Konsum von Lachgas birgt erhebliche gesundheitliche Risiken, darunter neurologische Schäden, Lähmungen und psychische Abhängigkeit.“ 

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