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Sex und Krankheiten: Chefs bespitzelten Mitarbeiter: Das droht H&M jetzt

Hamburgs oberster Datenschützer will der schwedischen Modekette Hennes und Mauritz ein hohes Bußgeld aufdrücken. H&M soll Mitarbeiter massiv ausgespäht haben. Nach Sichtung etlicher interner Schnüffel-Protokolle kommt Johannes Caspar zu dem Ergebnis, dass die Mitarbeiter umfassend ausgeforscht wurden und dieser Fall seinesgleichen sucht.

Hamburgs Datenschützer sind für den Fall zuständig, weil das Unternehmen seine Deutschlandzentrale in der Hansestadt hat. Caspar: „Das Ausmaß der Mitarbeiter-Daten zeigt eine umfassende Ausforschung, die in den letzten Jahren ohne vergleichbares Beispiel ist“, sagte Caspar der „FAZ“.

„Es handelt sich dabei auch um Gesundheitsdaten der Betroffenen, von der Blasenschwäche bis zur Krebserkrankung.“ Gesammelt und dokumentiert wurden laut Caspar auch Daten aus dem sozialen Umfeld der Kollegen, wie familiäre Streitigkeiten, Todesfälle oder Urlaubs-Erlebnisse.

Hamburgs Datenschützern liegen Schnüffel-Protokolle vor

„Das hat die Auswertung der umfangreichen Protokolle ergeben.“ Dabei handele es sich um detaillierte und systematische Aufzeichnungen von Vorgesetzten über ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Eine H&M-Sprecherin sagte zum aktuellen Sachstand: „Wir nehmen den Vorfall sehr ernst und bedauern aufrichtig, dass Kollegen betroffen sind.“ Man kooperiere mit der Datenschutzbehörde.

H&M wertete private Gespräche der Mitarbeiter aus

Passiert sind die Schnüffel-Attacken in einem Nürnberger Call Center von H&M. Die Mitarbeiter, die für die Abwicklung von Bestellungen zuständig seien, seien von Vorgesetzten in Gesprächen ausspioniert worden, die teilweise einen halb privaten Charakter gehabt hätten. Aufgeflogen war die Schnüffelei, nachdem einer der Vorgesetzten die Mitschriften versehentlich auf einem öffentlich zugänglichen Laufwerksordner abgelegt hatte.

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Laut Datenschutz-Grundverordnung droht H&M im schlimmsten Fall ein Bußgeld in Höhe von vier Prozent des globalen Jahresumsatzes. Derzeit läuft eine Anhörung zu den Vorwürfen, für die eine Frist von zwei Wochen gesetzt worden sei. Nach Abschluss der Anhörung wird dann über den Erlass eines Bußgeldbescheides entschieden.

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