Der Angeklagte Nils Jansen
  • Angeklagt wegen der Teilnahme an einer Demo: der Berliner Student Nils Jansen (28) vor dem Hamburger Landgericht.
  • Foto: Florian Quandt

Sieben Jahre nach G20: Staatsanwältin fordert Geldstrafen für Demo-Teilnahme

Sieben Jahre nach G20 in Hamburg hat im sogenannten „Rondenbarg-Verfahren“ die Staatsanwaltschaft jetzt Geldstrafen gefordert, die die beiden letzten verbliebenen Angeklagten aber nur zum Teil bezahlen müssten. Der Mann und die Frau sollen am Rande des G20-Gipfels 2017 in Hamburg bei einem gewalttätigen Aufmarsch mitgelaufen sein, ohne selbst gewalttätig gewesen zu sein. Am nächsten Prozesstag werden die Verteidiger plädieren, voraussichtlich auf Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft beantragte für den angeklagten Wirtschaftsstudenten und Gewerkschaftler Nils Jansen (28) eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro und für seine Mitangeklagte (34) eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro. Jeweils 60 Tagessätze sollen wegen überlanger Verfahrensdauer als vollstreckt gelten. Ab einer Höhe von 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.

Den beiden Angeklagten wird Landfriedensbruch vorgeworfen, ohne dass ihnen individuelle Straftaten zugerechnet werden. Sie sollen aber durch ihre Anwesenheit bei der Demo und durch das Anlegen schwarzer Kleidung die unbekannten Gewalttäter unterstützt haben. Vor wenigen Tagen hatten die Verteidiger einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt, da eine „rechtsstaatswidrige Tatprovokation“ durch V-Leute bei der Demo nicht ausgeschlossen werden kann.

Viele verletzte Demonstranten nach Polizeieinsatz

Ursprünglich waren zwei Männer und zwei Frauen angeklagt, gegen zwei von ihnen wurde das Verfahren aber bereits im Februar 2024 eingestellt. Sie distanzierten sich von Gewalt und zahlten 300 beziehungsweise 600 Euro Bußgeld. Die beiden anderen Angeklagten lehnten das Angebot „Einstellung gegen Distanzierung und Geldbuße“ jedoch ab. Ihre Begründung: Die Polizei sei damals am Rondenbarg in Bahrenfeld massiv gegen die Demonstrierenden vorgegangen. In dem Zusammenhang sei es nicht richtig, wenn die Demonstrierenden sich von Gewalt distanzieren und Geld zahlen sollen, während die Polizei keine Konsequenzen befürchten muss.

14 Männer und Frauen mussten damals teilweise mit offenen Brüchen ins Krankenhaus eingeliefert werden. Sie waren gegen ein Geländer gedrängt worden, das zusammenbrach, woraufhin die Aktivisten mehrere Meter in die Tiefe auf einen Parkplatz stürzten. 

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Am Dienstag, den 27. August werden die Verteidiger plädieren, voraussichtlich auf Freispruch. Zentrales Argument: Es dürfe in einem Rechtsstaat niemand für die bloße Teilnahme an einer Demonstration bestraft werden, denn das würde Menschen davon abschrecken, überhaupt an Versammlungen teilzunehmen. Das Urteil wird für Dienstag, den 3. September erwartet.

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