• Wohnungen in Eimsbüttel. In diesem Stadtteil werden besonders gerne möblierte Wohnungen angeboten.
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So soll es Miet-Tricksern in Hamburg an den Kragen gehen

Jetzt geht es den Miet-Tricksern an den Kragen! Möblierte Wohnungen und Kurzzeitmietverträge waren bislang das Mittel der Wahl, um die Mietpreisbremse zu umgehen – damit will der Hamburger Senat jetzt Schluss machen. Die CDU kritisiert bereits die Pläne. 

Es ist eine Gesetzeslücke, die gerade in Hamburg für absurde Mietpreise sorgt. Die MOPO berichtet immer wieder über dreiste Wohnungsangebote: Eine 40-Quadratmeter-Bude in Barmbek-Süd für knapp 1000 Euro im Monat oder 3500 Euro für drei Zimmer in Eppendorf – all das ist möglich, dank möblierter Wohnung oder Kurzzeitverträge. 

Der Trick ist leicht: Eigentlich dürfen Vermieter auch bei möblierten Wohnungen nicht mehr als zehn Prozent der Vergleichsmiete nehmen, doch weil sie nicht offenlegen müssen, wie hoch der Zuschlag für die Möbel ist, rufen sie zum Teil ungestraft astronomische Preise auf. Auch Kurzzeitvermieter können die Bremse einfach umgehen. 

Hamburg legt Gesetzesinitiative gegen zu hohe Mietpreise vor

Damit soll nun Schluss sein. Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) und Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) legten am Dienstag eine Bundesratsinitiative vor, die die Rechtslücken schließen soll. Demnach muss – sollte das Gesetz am Ende durch Bundesrat und Bundestag gehen – künftig neben der Netto-Kaltmiete der Möblierungszuschlag gesondert ausgegeben werden. Zum anderen darf der Zuschlag pro Monat dann nicht mehr als ein Prozent des Möbel-Kaufpreises betragen. Pro Jahr sollen zudem vom anrechenbaren Kaufpreis fünf Prozent abgezogen werden. Werde der Zuschlag nicht ausgewiesen, „gilt der Wohnraum als unmöbliert”, sagte Gallina. 

Der Stadtentwicklungssenatorin Stapelfeldt (SPD) sind die dreisten Vermieter ein Dorn im Auge: „Wer Wohnraum vermietet, hat eine soziale Verantwortung. Wir sehen deshalb nicht zu, wenn die Regelungen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor überhöhten Preisen gezielt umgangen werden”, so begründete sie die Bundesratsinitiative. 

Kurzzeitvermietungen sollen begrenzt werden

Bei den bislang ungeregelten Kurzzeitvermietungen will der Senat in angespannten Wohnungsmärkten die Maximaldauer auf sechs Monate festsetzen. Allerdings sollen Ausnahmen möglich sein, etwa wenn ein Student für sieben Monate eine Bleibe brauche oder eine Geschäftsfrau jobbedingt für zehn Monate eine Wohnung suche. Entscheidend für die Ausnahme sei, dass die Wohnung nicht der Lebensmittelpunkt werden soll, sagte Gallina. Kettenmietverträge sollen unzulässig sein.

Man habe den Vorstoß, der erst einmal vom Bundesrat beschlossen werden muss, bereits mit anderen Bundesländern besprochen, sagte Stapelfeldt. Allerdings sei man sich noch keiner Mehrheit sicher – gerade die CDU würde bei solchen Themen blockieren, sagte Stapelfeldt. 

CDU kritisiert Pläne des Senats

Tatsächlich regt sich bereits Kritik aus der Hamburger CDU. „Diese Initiative schadet dem Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort enorm. Schon jetzt ist es für befristet Zuziehende auf dem Hamburger Wohnungsmarkt sehr schwer, eine Unterkunft zu finden. Wenn Rot-Grün die Kurzzeit- und die möblierte Vermietung den Vermietern jetzt derart erschweren möchte, wird das Angebot für diese hochmobilen Fachkräfte noch kleiner. Ein völlig falsches Signal für eine Stadt“, sagte Anke Frieling, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion. 

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Lob kam vom Mieterverein zu Hamburg. „Wir begrüßen die Initiative. Es war längst überfällig, dass der Missbrauch der Kurzzeitvermietung und möblierten Wohnraums unterbunden wird“, sagte der Vorsitzende Siegmund Chychla der MOPO. Nun müsse der Senat dafür sorgen, dass es auch wirklich zu einer Gesetzesänderung käme. 

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