So viel wie noch nie: Hamburg zahlt gigantische Summe in Länderfinanzausgleich
Der Länderfinanzausgleich: Ökonomisch starke Geberländer helfen finanziell schwächer aufgestellten Bundesländer aus, so dass alle einkommenstechnisch ungefähr auf gleicher Stufe stehen. Eine Frage der Solidarität, aber auch Streitthema, vor allem in Bayern. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel nannte heute nun die Zahlen für 2022. Der Betrag aus Hamburg fällt diesmal so hoch aus wie seit 1950 nicht.
Der Rekordbetrag, den Hamburg zahlen wird, liegt bei 814 Millionen Euro. Das entspricht ungefähr 434 Euro pro Hamburger – oder fast den Gesamtkosten der Elbphilharmonie.
Dass der Betrag so hoch wie noch nie ist, sei ein „Zeichen der finanziellen Stärke unserer Stadt“, so Finanzsenator Dressel. Ursächlich für dieses hohe Ergebnis sind unter anderem deutlich über den Erwartungen ausgefallene Steuereinnahmen.
Hamburg zeigt sich solidarisch, Bayern will vors Verfassungsgericht
Dressel betonte: „Wir waren, sind und bleiben als Zahler im Länderverbund solidarisch – in guten und in schlechten Zeiten.“ Damit spielte er auch darauf an, dass der bayerische Ministerpräsident Markus Söder ankündigte, vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen: „Wir klagen auf jeden Fall gegen den Länderfinanzausgleich, weil der völlig aus dem Ruder gelaufen ist“, sagte der CSU-Politiker laut Bayrischem Rundfunk.
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Laut statista war der größte Empfänger von Zahlungen im Jahr 2021 nach vorläufigen Angaben Berlin, mit rund 3,6 Milliarden Euro. Sachsen bekam etwa 3,2 Milliarden Euro und Sachsen-Anhalt 1,98 Milliarden Euro. Der größte Geber war das Bundesland Bayern mit rund neun Milliarden Euro. Der bayrische Finanzminister Albert Füracker kritisierte, dass Bayern von dem geschätzten Gesamtvolumen des Finanzausgleichs in Höhe von 18,5 Milliarden Euro mit 9,8 Milliarden Euro mehr als die Hälfte des Ausgleichs übernehme.
Dazu Dressel: „Dass Bayern, das bei den Verhandlungen vor einigen Jahren im Ländervergleich strukturell einer der größten Profiteure war, den Länderfinanzausgleich nun beim Bundesverfassungsgericht angreifen will, ist nur mit bayerischem Wahlkampf, nicht mit neuen verfassungsrechtlichen Erkenntnissen zu erklären.“ (usch)