Geschlechtseintrag

In Hamburg gab es bereits hunderte Anträge auf eine Änderung des Geschlechtseintrag, seit das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten ist (Symbolbild). Foto: picture alliance/dpa/Monika Skolimowska

So viele Hamburger wollen ihren Geschlechtseintrag ändern

Die Änderung des Geschlechtseintrags oder des Vornamens ist seit dem 1. November unkompliziert möglich. In Hamburg machen Hunderte davon Gebrauch.

Gut 100 Tage nach Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes haben in Hamburg hunderte Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert. Insgesamt wurden 352 Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags seit November 2024 in den Standesämtern Hamburgs abgegeben, heißt es vom zuständigen Bezirksamt Harburg.

Neues Gesetz: Geschlechtseintrag ändern ist einfacher 

Das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) trat am 1. November in Kraft. Es regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen einfach per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann. Die Erklärung muss mindestens drei Monate vorher angemeldet werden. Damit die Änderung des Geschlechtseintrags wirksam ist, muss das Standesamt des Geburtsortes sie vornehmen.

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Die Erleichterungen bei dem neuen Gesetz betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Sie mussten bislang hohe Hürden überwinden und kostspielige Verfahren durchlaufen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Nun reicht eine Erklärung ohne Gutachten. (dpa/mp)

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