Stadt versteckt Studie: Mietpreisbremse macht Wohnungen in Hamburg sogar teurer!
Das wäre ein Hammer: Hätte die Mietpreisbremse in Hamburg gar nicht verlängert werden dürfen? Eine „versteckte“ Studie der Stadt belegt, dass die Mieten seit der Einführung 2015 sogar gestiegen sind. Auch eine Auswertung des NDR-Magazins „Panorama“ zeigt, dass die vermeintlich mieterfreundliche Regelung kaum Nutzen hat.
„Bei den Preisdämpfungswirkungen lässt sich festhalten, dass [durch] die Einführung der Mietpreisbremse keine signifikante Dämpfung der Mietpreisentwicklung in Hamburg festzustellen war“, heißt es in der 110-seitigen Studie, die 2019 von der Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt beauftragt und vom Institut Wohnen und Umwelt in Darmstadt durchgeführt wurde.
Die Studie wurde im März im sogenannten „Transparenzportal“ der Stadt veröffentlicht, und zwar ohne, dass es dazu eine flankierende Pressemitteilung oder gar eine Pressekonferenz gegeben hätte. Im „Transparenzportal“ ist die Studie zwar für jedermann abrufbar. Da aber niemand von der Studie weiß, sucht auch keiner danach. Und so war es wohl auch gedacht.
Vermieter halten sich nicht an die Mietpreisbremse
Zu dem Ergebnis, dass die Mietpreisbremse nicht wirkt, kommt auch das NDR-Magazin „Panorama“, das 6000 Hamburger Zeitungsannoncen unter die Lupe genommen hat. Dabei kam das NDR-Magazin zu dem Ergebnis, dass 41 Prozent der Wohnungen teurer angeboten wurden als es die Mietpreisbremse erlaubt.
Viele Vermieter halten sich also nicht an die Regeln. Und haben dennoch keine Probleme, ihre Wohnung trotzdem an den Mann zu bringen. Dabei muss – besser: müsste – der Eigentümer vor Abschluss eines neuen Mietvertrages offenlegen, was die Wohnung zuletzt gekostet hat. So hat jeder potenzielle Mieter die Möglichkeit zu sehen, ob die Wohnung zu teuer ist oder nicht.
Wichtig dabei: Senken muss der Vermieter den monatlichen Preis für seine Wohnung nicht, wenn er vorher schon sehr hoch war.
Hamburg: Vermieter nutzen Modernisierung als Schlupfloch
Zurück zur Studie der Stadtentswicklungsbehörde: Die Forscher berichten, ein gern genutztes Schlupfloch seien Renovierungen. Werden Bad oder Küche modernisiert, greift die Mietpreisbremse nämlich nicht. Diese Arbeiten dürfen zum Zeitpunkt der Neuvermietung bis zu drei Jahre zurückliegen. Allerdings muss die Modernisierung wirklich sehr umfangreich sein.
Bei Bestandsmieten seien durch die Mietpreisbremse jetzt sogar umfangreichere Mieterhöhungen zu erwarten. So haben 20 Prozent der Vermieter in der Studie angegeben, sie wollten jetzt stärker als bisher erhöhen und sich dabei an den maximal möglichen zehn Prozent bei der Mietpreisbremse orientieren. Hier wirkt die Bremse also sogar preistreibend.
Hamburger Vermieter setzen auf möblierte Wohnungen
Außerdem kommt es bei Vermietern zu Ausweichverhalten. Laut Studie sind immer mehr möblierte Wohnungen auf dem Markt. Und für sie gilt der Mietenspiegel nicht. Hier eine angemessene Miete zu ermitteln, ist für den potenziellen Mieter äußerst schwierig.
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Verwunderlich ist zudem, dass nur 15 Mieter die Bremsregelung genutzt haben, um ihre Vermieter zu niedrigeren Mietpreisen zu bewegen. Der Grund laut Forscher ist, dass die Regelungen hochschwellig sind und Mieter sich scheuen, notfalls vor Gericht streiten zu müssen.
Die Stadtentwicklungsbehörde weist den Vorwurf zurück, sie habe die Studie versteckt. „Wir haben sie im Transparanzportal veröffentlicht, wie es unsere Pflicht ist“, sagt Sprecherin Barbara Ketelhut. Öffentlicher gehe es doch kaum. Zudem habe Mitte März die Corona-Pandemie alle Kräfte gebündelt.
Die Behörde hält das von ihr beauftragte Gutachten nur für bedingt aussagekräftig. „Es wurde vor der Verschärfung der Mietpreisbremse (2019 und 2020) abgeschlossen“, betont Ketelhut. Die Ergebnisse seien vor diesem Hintergrund zu sehen und zu bewerten.
Tatsächlich wurde die Mietpreisbremse von Gerichten 2018 für unzulässig erklärt, weil es Fehler in der Begründung der Maßnahme gab. Dadurch entstand eine Rechtsunsicherheit, die möglicherweise die Wirksamkeit beeinträchtigte.
Zudem hat die Stadt das Gesetz danach noch verschärft und Mietern das Recht eingeräumt, Auskunft über die Miethöhe des Vormieters zu erhalten. Und Vermieter müssen schriftlich begründen, wenn sie die Preise der Mietpreisbremse nicht einhalten.