• Eine Lehrerin unterrichtet mit FFP2-Maske an einer Grundschule (Symbolfoto).
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Strafe fürs Impfen: Welche Lehrer bekommen nun den Piks – und welche nicht?

Verwirrung bei den Lehrern an weiterführenden Schulen: In einem Schreiben wurden sie dazu aufgerufen, sich impfen zu lassen – nun sollen sie bestraft werden, wenn sie der Aufforderung nachkommen. Was ist schief gelaufen? 

Seit kurzem werden auch Lehrkräfte und Schulbedienstete im Bereich der Grundschulen und Sonderschulen geimpft. In einem Schreiben vom 9. März an die Hamburger Schulen wurde die Impfgruppe 2 zudem um andere Schulformen erweitert.

Dabei handelte es sich wohl um einen Fehler: Am 31. März betonte der Landesschulrat, dass in Hamburg die vom Bund festgelegte Impfreihenfolge einhalten werde und ausschließlich Personen die in Grundschulen und Sonderschulen tätig sind geimpft werden dürfen.

Impfchaos bei Hamburger Lehrern

Doch die Verwirrung ist groß: Unter den Lehrern herrscht Unsicherheit, wer Impfberechtigt ist und wer nicht. Laut der Vorsitzenden der Lehrergewerkschaften Hamburg (DLH), Susanne Ehlers, bekämen auch Lehrkräfte an weiterführenden Schulen Impftermine.

„Dieses Chaos verunsichert Kolleginnen und Kollegen. Mehr Klarheit über die Zulassung zur Impfung und über ihre Organisation ist erforderlich! Der DLH erneuert seine Forderung, sofort alle in Schulen tätigen Personen zur Impfung zuzulassen, damit eine neuerliche komplette Schließung der Schulen ausgeschlossen werden kann.“ Denn: Inzidenzen sind bei älteren Schülern deutlich höher.

Hamburg: Impfreihenfolge des Bundes soll eingehalten werden

Auf Nachfrage des Hamburger Abendblatts sagte Peter Albrecht, Sprecher der Hamburger Schulbehörde: „Für alle anderen Schulbeschäftigten, beispielsweise an Stadtteilschulen, Berufsschulen oder Gymnasien, hat die Bundesregierung keine entsprechende Einstufung vorgenommen. Diese Beschäftigten dürfen deshalb zurzeit noch nicht geimpft werden.“

Und weiter: „Die übergroße Mehrheit der Bundesländer – darunter auch Hamburg – hält sich an diese rechtlich verbindliche Anordnung. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass es im Windschatten der komplexen Betriebsanforderungen im Impfzentrum einzelnen Beschäftigten anderer Schulen gelungen ist, entgegen der Anordnung einen Impftermin zu bekommen. Die Schulbehörde weist deshalb alle Beteiligten noch einmal darauf hin, die Anordnung der Bundesregierung zu befolgen.“

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Am Freitag rief die Schulbehörde Lehrer an weiterführenden Schulen dazu auf, Impftermine nicht wahrzunehmen und drohte damit, die Wahrnehmung der Impfung als „Dienstvergehen“ einzustufen.

Schulsenator Ties Rabe (SPD) wolle sich nun „persönlich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Beschäftigten an den anderen Schulen zügig ebenfalls Impfangebote bekommen“. (es)

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