Haupteingang des Landgerichts Hamburg. (Symbolbild)
  • Haupteingang des Landgerichts Hamburg. (Symbolbild)
  • Foto: dpa/Georg Wendt

Streit im Straßenverkehr: Mann stirbt nach Schlag – Lkw-Fahrer verurteilt

Nachdem er einen anderen Mann zu Boden stieß und dieser später an seinen Verletzungen starb, ist ein Lastwagenfahrer in Hamburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht ging dabei wie die Staatsanwaltschaft von einem minderschweren Fall aus, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte.

Zwar habe der Angeklagte eine vorsätzliche Körperverletzung begangen. Weitere Umstände hätten dem Vorfall aber „die Züge eines Unglücksfalls“ gegeben.

Laut Anklage soll der andere Mann den fast 60 Jahre alten, nicht vorbestraften Lastwagenfahrer mit seinem Auto im Straßenverkehr geschnitten haben. Der Angeklagte soll ihm dann aus Ärger bis zu seinem Betrieb im Bezirk Bergedorf gefolgt sein und ihn dort zur Rede gestellt haben.

Hamburg: Lkw-Fahrer stößt Mann zu Boden – der stirbt

Der Streit zwischen den beiden sei eskaliert, bis der Angeklagte den Autofahrer gestoßen habe. Der Mann brach sich zwei Rippen und erlitt einen Schädelbasisbruch. Er starb einige Tage später im Krankenhaus.

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Das Hamburger Landgericht verurteilte den Lastwagenfahrer nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, die es zur Bewährung aussetzte. Es seien sich zwei Menschen begegnet, die beide schnell hochfuhren, sagte der Vorsitzende Richter nach Gerichtsangaben zur Begründung. Der später Verstorbene habe dem Angeklagten noch etwas Provozierendes nachgerufen, als der Streit eigentlich schon beendet gewesen sei, und so die Situation mitverursacht.

Tödlicher Stoß nach Streit: Bewährung für Lkw-Fahrer in Hamburg

Der Angeklagte habe die Beherrschung verloren, aber nicht vorgehabt, den anderen Mann zu verletzen. Er habe gestanden und bereue das Augenblicksversagen und den einmaligen Ausrutscher.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Gerichtsangaben wird der Lastwagenfahrer selbst es voraussichtlich annehmen. Die Staatsanwaltschaft habe noch keine Erklärung abgegeben, teilte der Sprecher mit. (afp)

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