Blick in einen Tchibo Shop

Blick in einen Tchibo-Shop. Foto: picture alliance/dpa/Markus Scholz

Streit um Kaffeepreise: Tchibo legt sich mit Aldi an

Tchibo ist unzufrieden über niedrige Kaffeepreise des Discounters Aldi Süd. Doch eine Klage Tchibos wies das Landgericht Düsseldorf ab. Der Hamburger Kaffeeröster legt dagegen Rechtsmittel ein.

Nach der juristischen Niederlage im Streit um Kaffeepreise hat der Hamburger Handelskonzern Tchibo angekündigt, gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf in Berufung zu gehen. Das geht aus einer Mitteilung hervor. Das Landgericht hatte im Januar eine Unterlassungsklage Tchibos gegen den Discounter Aldi Süd abgewiesen.

Hamburg: Tchibo geht im Streit um Kaffeepreise in Berufung

Tchibo hatte Aldi Süd mit Verweis auf das Kartell- und Wettbewerbsrecht vorgeworfen, seit Ende 2023 regelmäßig Kaffee der Eigenmarke Barissimo unter den Herstellungskosten angeboten zu haben. Tchibo wollte dem Discounter aus Mülheim an der Ruhr verbieten lassen, den Kaffee so günstig zu verkaufen.



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Nach Bewertung des Gerichts war die Klage nicht begründet. Das Vorgehen von Aldi Süd sei kaufmännisch vertretbar, sagte eine Gerichtssprecherin nach dem Urteil. In dem Fall liege keine Gefahr vor, dass der Wettbewerb beeinträchtigt werde. Auch sei keine Absicht erkennbar, andere Unternehmen vom Markt zu verdrängen. 

„Das Verfahren ist von grundsätzlicher Bedeutung und wir sehen deutliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Berufung“, sagte der Sprecher von Tchibo laut einer Mitteilung.

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Im Falle einer abermaligen Verhandlung sei das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig, wie ein Sprecher des Landgerichts mitteilte. In einem solchen Zivilprozess könne eine Berufung zu einer abermaligen Beweisaufnahme führen, müsse es aber nicht. (dpa/mp)

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