Am Mittwochvormittag protestierten Klimaaktivisten vor dem Rathaus gegen die Einschränkung des geplanten Protestcamps.
  • Am Mittwochvormittag protestierten Klimaaktivisten vor dem Rathaus gegen die Einschränkung des geplanten Protest-Camps.
  • Foto: Mittendorff

Zelt-Verbot für Protestcamp in Hamburg: Polizei scheitert erneut!

Erfolg für die Aktivisten des geplanten Klimacamps: Bis zu 6000 Menschen werden in der kommenden Woche in Hamburg ein Camp aufschlagen und für den Klimaschutz demonstrieren. Die Polizei war zwar gegen das Camp vorgegangen, doch jetzt hat das Oberverwaltungsgericht endgültig entschieden: Die Zelte bleiben erlaubt!

Um dieses Protestcamp gibt es in Hamburg schon länger Streit: Am Donnerstag hatte die an die Polizei angegliederte Versammlungsbehörde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde gegen eine vorangegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt. Dieses hatte am Mittwoch ein Verbot von Schlaf- und Versorgungszelten gekippt. Am Donnerstagabend wies das OVG die Beschwerde der Stadt zurück.

Geplanter Klima-Protest: Camp in Altonaer Volkspark verlegt

Darum geht es: Das „System Change Camp“ soll ab kommendem Dienstag für eine Woche stattfinden. Das Camp steht unter dem Motto „Gegen Erdgas, LNG und eine fossile Infrastruktur, die unsere Zukunft aufs Spiel setzt!“. Nach Angaben der Organisatoren wollen die verschiedenen Gruppen dabei auf Verbindungen zwischen Klimakrise, Neokolonialismus und Kriegen aufmerksam machen. Dahinter steht ein Bündnis aus gut 30 linker Gruppen – die teils vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft werden. Ein Akteur ist die Gruppe „Ende Gelände“, die von der als gewaltorientiert geltenden Interventionistischen Linken beeinflusst ist.

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Die Polizei war gegen das Camp vorgegangen: Die an sie angegliederte Versammlungsbehörde hatte eine Verlegung vom Stadtpark auf eine Fläche am Altonaer Volkspark veranlasst und wollte auch das Aufstellen von Schlaf- und Versorgungszelten verbieten – damit wäre das Camp praktisch kaum durchzuführen gewesen. Am Mittwoch hatte das Verwaltungsgericht diese Anordnung auf Antrag der Camp-Organisatoren teilweise gekippt: Die Verlegung in den Altonaer Volkspark wurde bestätigt, das Verbot der Schlaf- und Versorgungszelte aber kassiert.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai dieses Jahres, wonach ein 2017 veranstaltetes Protestcamp gegen den Tagebau Garzweiler inklusive Infrastruktur als Teil der vom Grundgesetz geschützten Versammlung zu sehen ist. Nun sollte geklärt werden, inwieweit diese Entscheidung auch auf eine Großstadt wie Hamburg zu übertragen ist.

Streit um Protestcamp: Oberverwaltungsgericht hat entschieden

Bei der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gehe es nicht darum, das Camp zu verhindern, sagte Polizeisprecher Holger Vehren. Die Behörde wolle ausschließlich Klärung herbeiführen, „ob und in welchem Umfang Schlafzelte in einer Großstadt wie Hamburg mit grundsätzlich vielen Übernachtungsmöglichkeiten zu bestätigen wären.“

Auch müsse insbesondere für den Fall, dass die Veranstalter vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Verlegung des Camps an den Volkspark einlegen, „eine Abwägung mit dem Nutzungsentzug der für die Hamburger Bürger:innen insoweit nur begrenzt zur Verfügung stehenden Grün- und Erholungsanlagen und dem Verursachen von Schäden an diesen Flächen“ vorgenommen werden, sagte Vehren.

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Am Donnerstagabend entschied das OVG nun aber im Sinne der Aktivisten – und wies die Beschwerde zurück. Das Gericht gehe davon aus, dass die Möglichkeit der Teilnahme an dem „Klimacamp“ von einer zeitweise einzurichtenden Infrastruktur abhinge – die dann auch an dem Schutz der Versammlungsfreiheit teilhabe, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Das schließe eine einfache Unterbringung in Zelten ein. Diese Entscheidung sei unanfechtbar.

Protestcamp in Hamburg: Veranstalter üben Kritik

Die Camp-Organisatoren kritisierten das Vorgehen der Versammlungsbehörde, die sich „wenig kooperativ“ gezeigt habe, wie eine Sprecherin sagte. So sei auch ein Vorschlag des Bündnisses, die ihnen zugewiesene Fläche am Volkspark zu vergrößern, abgelehnt worden. Für die bis zu 6000 erwarteten Teilnehmer sei die Fläche viel zu klein. Zwar habe man kurzfristig eine „Bettenbörse“ organisiert, um Menschen auch anderswo unterbringen zu können. Ausreichende Kapazitäten seien so aber kaum zu organisieren, sagte sie.

Ob auch das Bündnis Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen werde, ließ die Sprecherin offen. Um nicht weiter in Zeitverzug zu geraten, solle in Kürze mit dem Aufbau des Camps am Volkspark begonnen werden. Die Polizei sehe darin keine Probleme, sagte Vehren. „Der am heutigen Tage beginnende Aufbau des Klimacamps auf der von der Versammlungsbehörde verfügten und vom Verwaltungsgericht bestätigten Fläche in der Elly-See-Straße wird von der Polizei nicht in Frage gestellt.“

Hamburg: CDU und AfD warnen vor chaotischen Zuständen

CDU und AfD in der Hamburgischen Bürgerschaft warnten unterdessen vor chaotischen Zuständen und forderten den rot-grünen Senat zum Handeln auf. Es könne „nicht sein, dass die Stadt über eine Woche von Chaoten lahmgelegt wird“, erklärte CDU-Fraktionschef Dennis Thering. AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann forderte: „Hamburg darf sich nicht zum deutschlandweiten Szenetreff linksradikaler Klimaaktivisten entwickeln.“

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„Das System Change Camp ist ein gelebter Protest gegen kapitalistische Zwänge. Statt teuren Hotels und Essen-to-Go zeigen wir mit Schlafplätzen und Veganer Küchenversorgung für alle, wie Gesellschaft anders geht“, sagt dagegen die Sprecherin des Camps, Toni Lux, zur MOPO. „Dass die Behörden diesen Protest unterbinden wollen, ist skandalös und feige. Und es ist schlichtweg ein Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit.“ (ncd/dpa)

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